Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung - 23-21770
Grunddaten
- Betreff:
-
Sachstandsbericht zu Schulhoföffnungen als zusätzliches Spielangebot
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- 67 Fachbereich Stadtgrün und Sport
- Beteiligt:
- 40 Fachbereich Schule
- Verantwortlich:
- Herlitschke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Schulausschuss
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zur Kenntnis
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25.08.2023
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Erledigt
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Umwelt- und Grünflächenausschuss
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zur Kenntnis
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05.09.2023
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Spiel- und Bewegungsräume sind wichtig für die körperliche und soziale Entwicklung von Kindern, da sie Möglichkeiten bieten, Bewegungsabläufe zu trainieren und in gegenseitigen Austausch mit Gleichaltrigen zu treten. Verglichen mit anderen Städten mit ähnlicher Bevölkerungszahl (so genannte GK2-Städte) hält Braunschweig relativ viel Spielfläche für seine Einwohnerschaft vor. In der Schulhofanalyse aus dem Jahr 2019 wurde dennoch festgestellt, dass einige Bereiche in der Stadt Braunschweig mit Spielplätzen unterversorgt sind. Um dieses Defizit zu reduzieren, wurde seitens der Analysenersteller die Prüfung der Öffnung von Schulhöfen mit Spielangebot als Spielräume empfohlen. Dazu hat sich im Herbst 2022 eine Projektgruppe gegründet, die sich aus unterschiedlichen Organisationseinheiten der Verwaltung zusammensetzt. Über folgende Sachstände und Ergebnisse kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt berichtet werden:
Haftungsrecht
Haftungsrechtlich bestehen seitens des Kommunalen Schadensausgleiches (KSA) gegen die Öffnung von Schulhöfen als Spielplätze keine Bedenken, sofern es regelmäßige wöchentliche Kontrollen gibt, die dokumentiert werden. Die Kontrollintervalle auf bereits heute geöffneten Schulhöfen wurden daraufhin intensiviert.
Auswahl geeigneter Schulhöfe
Die Auswahl möglicher Schulhöfe, die außerhalb der Unterrichtszeiten als Spielplätze geöffnet werden, erfolgt über eine Bedarfsermittlung. Diese basiert auf den vorhandenen Spielflächengrößen in Korrelation mit den Altersstrukturdaten der 176 Spielplatzbereiche (fachplanerische Abgrenzung) in der Stadt Braunschweig. Damit ergibt sich eine Rangliste der Fehlbedarfe (aufgeführt in m² fehlender Spielfläche) im Einzugsgebiet von Grundschulstandorten (s. Anlage). Unberücksichtigt bei der Auswertung blieben die Standorte der weiterführenden allgemeinbildenden Schulen, die in der Regel ebenfalls über ein Spielangebot verfügen. Diese ergänzende Betrachtung sowie die Auswahl geeigneter Schulstandorte soll im Rahmen der nächsten Projektgruppensitzung erfolgen. Dabei sollen in einem ersten Schritt zunächst zwei Standorte für die Umsetzung ausgewählt werden. Davon sollte ein Objekt mit Ganztagsbetrieb bzw. Schulkindbetreuung und ein Objekt ohne eine solche zeitliche Einschränkung ausgewählt werden.
Als Kriterium für eine zukünftige Schulhoföffnung gilt die Zustimmung der Schulleitung, d.h. Schulöffnungen erfolgen nicht gegen den Willen der Schulleitungen.
Nutzungszeiten der zukünftig geöffneten Schulhöfe
Nutzungszeiten sollten grundsätzlich einheitlich geregelt werden. Ausnahmen sollten möglich sein (z.B. Lärmschutz). Es bietet sich aufgrund bestehender und potenzieller Nutzungskonflikte an, die Öffnungszeiten für eine Spielplatznutzung an die Betreuungszeiten im Rahmen des Ganztagsbetriebs bzw. der Schulkindbetreuung anzupassen. Zudem könnten die Schulhöfe an den Wochenenden und in Abstimmung mit der jeweiligen Schulkindbetreuung in den Ferienzeiten geöffnet werden.
Die Nutzungszeiten sollten durch eine entsprechende Beschilderung ausgewiesen werden.
Unterhaltung
Für einen erhöhten Unterhaltungsaufwand, insbesondere nach den Wochenenden, werden die Hausmeister unterstützend einbezogen. Bei einem ausgeweiteten Angebot der Spielflächen unter Einbezug der Schulhöfe entstünde möglicherweise ein erhöhter Personal- und Finanzbedarf, der noch zu quantifizieren wäre.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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83 kB
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