Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 23-21837

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

Es wird eine Interessenbekundung für das Projekt WE 00170 Neubau der 4-zügigen GS Querum sowie der Bau einer 3-fach Sporthalle als Ersatzneubau der abgängigen, nicht DIN-gerechten 1-fach Sporthalle im Bundesprogramm Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur für den Projektaufruf 2023 eingereicht.

Bei Auswahl des Projektes durch den Fördermittelgeber erfolgt eine Aufforderung zur Antragstellung voraussichtlich Anfang 2024. Für den Antrag muss dann ein gesonderter Beschluss zur Bereitstellung des kommunalen Finanzierungsanteils erfolgen.


 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Beschlusskompetenz

Die Beschlusskompetenz für die Teilnahme am Interessenbekundungsverfahren zum Projektaufruf 2023 für das Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur" liegt gem. § 76 (2) S. 1 NKomVG beim Verwaltungsausschuss. Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm handelt es sich bei der Entscheidung über die Teilnahme am Interessenbekundungsverfahren für die Teilnahme am Projektaufruf 2023 für das Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur" um eine Angelegenheit, über die weder der Rat oder die Stadtbezirksräte zu beschließen haben noch der Hauptverwaltungsbeamte zuständig ist. Daher besteht eine Beschlusszuständigkeit des Verwaltungsausschusses. Diese wurde auch nicht auf einen Ausschuss gemäß § 6 Hauptsatzung übertragen. Daher bleibt es bei der Zuständigkeit des Verwaltungsausschusses.


Absichtserklärung zur Teilnahme am Förderprogramm

 

Mit dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ (JSK) unterstützt das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) die Kommunen, Projekte von besonderer regionaler oder überregionaler Bedeutung im Sinne einer nachhaltigen, sozialen Stadtentwicklung anzugehen.

Voraussetzung ist, dass sie hohen energetischen Anforderungen genügen und sie hinsichtlich ihrer Nachhaltigkeit und Barrierefreiheit vorbildhaft sein und auf eine Anpassung an das veränderte Klima ausgerichtet werden. In Ausnahmefällen ist dabei nicht nur die Sanierung von Gebäuden, sondern auch der Ersatzneubau förderfähig.

Es handelt sich um ein zweistufiges Antragsverfahren. Im ersten Schritt ist eine Interessenbekundung einzureichen.

Für die Teilnahme am Interessenbekundungsverfahren des Bundesprogramms wird ein Ratsbeschluss benötigt, aus dem hervorgeht, dass das entsprechende Gremium die Einreichung einer Projektskizze billigt. Dies erfolgt hiermit.

Der geplante Ersatzneubau der Sporthalle entspricht den Voraussetzungen zur Förderfähigkeit. Sowohl diese, als auch das Bauvorhaben selbst werden im Folgenden erläutert:

 

Projektskizze

 

1. Ausgangssituation / geplantes Konzept

Aufgrund der Entwicklung der Baugebiete „Dibbesdorfer-Straße-Süd“ und „Holzmoor-Nord“

in Querum wird sich die Grundschule (GS) Querum perspektivisch bis 2025/26 voraussichtlich durchgängig vierzügig entwickeln.

Die Schule soll im Zusammenhang mit dem notwendigen Ausbau aufgrund der künftigen Schülerzahlentwicklung auch zur Ganztagsgrundschule ausgebaut werden.

Gleichzeitig soll auch der Neubau einer 3-fach Sporthalle berücksichtigt werden, da auf dem Schulgrundstück bisher nur eine nicht DIN-gerechte 1-fach Sporthalle zur Verfügung steht.

Eine Prüfung verschiedener Varianten (siehe DS 21-15677-02 und 21-15753-01) hat ergeben, dass nur eine Variante, die einen Neubau der GS vorsieht, fristgerecht zum voraussichtlichen Erreichen der Vierzügigkeit der GS fertiggestellt werden kann.

Zudem ermöglicht der Neubau auf dem Schulgrundstück, dass auf umfangreiche und kostenintensive Interimsmaßnahmen verzichtet werden kann. Es ist deshalb vorgesehen, einen Neubau für die GS sowie einen Ersatzneubau für eine 3-fach Sporthalle mit einer obenliegenden Tribüne für maximal 200 Besucher*innen zu errichten.

 

2. Standortentscheidung

Da im Schulbezirk der GS keine anderweitigen Flächen für einen Schul- und/oder Sporthallenneubau zur Verfügung stehen, sollen die Ersatzneubauten auf der Freifläche im südwestlichen Teil des Schulgrundstücks entstehen.

 

3. Sporthalle

Im Zuge des Ausbaus der GS ergeben sich am Standort zusätzliche Sporthallenbedarfe.

Es ist geplant, die abgängige Bestandshalle abzureißen, um den Bedarf an Sporthallenkapazitäten der GS mit dem Ersatzneubau einer 3-fach Sporthalle weitestgehend abzudecken Aufgrund der räumlichen Begrenztheit des Areals wird die Tribüne im Obergeschoss geplant.

 

4. Raumprogramm für 3-fach Sporthalle

Grundlage für das Raumprogramm ist das vom Verwaltungsausschuss am 28.08.2018 beschlossene Standardraumprogramm für eine 3-fach Sporthalle mit obenliegender Tribüne.

 

5. Kosten und Finanzierung

Für den Bau der vierzügigen Grundschule Querum, sowie einer 3-fach Sporthalle auf dem

gemeinsamen Grundstück von GS und IGS Querum ergeben sich Gesamtkosten in Höhe von 22.891.000 €. Der Kostenrahmen beinhaltet Indexierungen bis zum Jahr 2024 und wird im weiteren Verfahren überprüft.

Bei einer Förderung durch das Bundesprogramm reduziert sich der städtische Finanierungsanteil.

 

Die neue Sporthalle der GS Querum besitzt eine BGF von 2.638 m².

Für die 3-fach Sporthalle ergeben sich Kosten von 9.183.721 € (Stand 12.08.2021).

 

6. Klimaziele - DGNBZertifizierung und Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude (QNG)

 

Mit dem integrierten Klimaschutzkonzept 2.0 (IKSK 2.0) möchte Braunschweig einen möglichst großen Beitrag zur Erreichung des Pariser Klimaschutzabkommens leisten. Der Fachbereich Gebäudemanagement und das Referat Hochbau haben Leitlinien zum baulichen Klimaschutz entwickelt.

 

DGNBZertifizierung und Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude (QNG)

 

Für den Neubau der Grundschule Querum wird im Planungsprozess die Umsetzung des Effizienzgebäude 40 Standard festgelegt. Mit dem über den gesetzlichen Anforderungen liegenden Energiestandard leistet die Stadt Braunschweig beim Neubau der Grundschule Querum einen wichtigen Beitrag zum energieeffizienten, klimafreundlichen Bauen und verfolgt somit die Ziele der Leitlinien zum baulichen Klimaschutz.

Über die zusätzliche Anforderung das Gebäude auch im Sinne der Nachhaltigkeit zu planen, soll der Neubau nach Fertigstellung durch die Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB) zertifiziert werden. Der Energiestandard in Kombination mit der DGNBZertifizierung garantiert ein energieoptimiertes, nachhaltiges, zukunftsweisendes und ökonomisch optimiertes Gebäude, das gleichzeitig dem Wohlbefinden der Nutzer dient und zudem architektonische sowie funktionale Ziele definiert. Weiterhin ermöglicht der angestrebte Standard den Erwerb von BEGFördermitteln über das Programm „Klimafreundlicher NeubauKFN“. Über den Effizienzgebäude 40 Standard in Kombination mit dem Nachhaltigkeitszertifikat werden die Förderanforderungen des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude (QNG) im Programm „Klimafreundlichen Neubau“ erfüllt.

Für den Neubau der Grundschule Querum soll eine BEGAntragstellung erfolgen, damit eine Förderung in Höhe von 12,5% Zuschuss auf bis zu 3.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche in Anspruch genommen werden kann.

Nicht einbezogen in die genannte Finanzierung ist der Ersatzneubau der Sporthalle, der nicht über das genannte BEG-Förderprogramm förderfähig ist. Daher soll für diesen Ersatzneubau eine Interessenbekundung im Bundesprogramm Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur für den Projektaufruf 2023 eingereicht werden.

 

7. Techniken für regenerative Energien

Bei der Baumaßnahme werden folgende regenerative Maßnahmen berücksichtigt:

Auf dem Flachdach des Ersatzneubaus wird, unter maximaler Ausnutzung der Fläche, ein

Gründach inkl. PV-Anlage installiert. Zentrale Lüftung mit Wärmerückgewinnung.

Wärmeversorgung mit Luft-Wasser Wärmepumpe.

 

8. Maßnahmen für Menschen mit Behinderungen

Neben den Inklusionsvorgaben aus dem Standardraumprogramm sind taktile Leitsysteme im Innen- und Außenbereich, Kontrastfarben an Türen und Treppen, sowie A4 Beschilderung in Brailleschrift geplant. Die Zuschauertribüne im Obergeschoss der Sporthalle wird mittels Aufzug barrierefrei zu erreichen sein. Konkretere Abstimmungen mit dem Behindertenbeirat werden im weiteren Planungsverlauf erfolgen.

 

9. Bauzeit

Die Maßnahme soll von Sommer 2024 bis Ende 2027 durchgeführt werden.

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