Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 23-21838
Grunddaten
- Betreff:
-
Wilhelm Gymnasium Abt. Leonhardstraße - Leonhardstraße 12 Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 0650 Referat Hochbau
- Beteiligt:
- DEZERNAT VIII -Umwelt-, Stadtgrün-, Sport- und Hochbaudezernat; 0600 Baureferat; 0100 Steuerungsdienst; 0120 Referat Stadtentwicklung, Statistik, Vorhabenplanung
- Verantwortlich:
- Herlitschke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Planung und Hochbau
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Vorberatung
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08.09.2023
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
Die Stadt Braunschweig reicht eine Interessenbekundung für das Projekt „Ersatz der 1-fach Sporthalle in der Außenstelle Leonhardstraße 12 durch den Bau einer 2-fach Sporthalle“ zur Aufnahme in das Bundesprogramm Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur für den Projektaufruf 2023 ein.
Bei Auswahl des Projektes durch den Fördermittelgeber erfolgt eine Aufforderung zur Antragstellung voraussichtlich Anfang 2024. Für den Antrag muss dann ein
gesonderter Beschluss zur Bereitstellung des kommunalen Finanzierungsanteils erfolgen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschlusskompetenz
Die Beschlusskompetenz für die Teilnahme am Interessenbekundungsverfahren zum Projektaufruf 2023 für das Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur" liegt gem. § 76 (2) S. 1 NKomVG beim Verwaltungsausschuss. Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm handelt es sich bei der Entscheidung über die Teilnahme am Interessenbekundungsverfahren für die Teilnahme am Projektaufruf 2023 für das Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur" um eine Angelegenheit, über die weder der Rat oder die Stadtbezirksräte zu beschließen haben noch der Hauptverwaltungsbeamte zuständig ist. Daher besteht eine Beschlusszuständigkeit des Verwaltungsausschusses. Diese wurde auch nicht auf einen Ausschuss gemäß § 6 Hauptsatzung übertragen. Daher bleibt es bei der Zuständigkeit des Verwaltungsausschusses.
Absichtserklärung zur Teilnahme am Förderprogramm
Mit dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ (JSK) unterstützt das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) die Kommunen, Projekte von besonderer regionaler oder überregionaler Bedeutung im Sinne einer nachhaltigen sozialen Stadtentwicklung anzugehen. Voraussetzung ist, dass sie hohen energetischen Anforderungen genügen und sie hinsichtlich ihrer Nachhaltigkeit und Barrierefreiheit vorbildhaft sein und auf eine Anpassung an das veränderte Klima ausgerichtet werden. In Ausnahmefällen ist dabei nicht nur die Sanierung von Gebäuden, sondern auch der Ersatzneubau förderfähig.
Es handelt sich um ein zweistufiges Antragsverfahren. Im ersten Schritt ist eine Interessenbekundung einzureichen. Für die Teilnahme am Interessenbekundungsverfahren des Bundesprogramms wird ein Ratsbeschluss benötigt, aus dem hervorgeht, dass das entsprechende Gremium die Einreichung einer Projektskizze billigt. Dies erfolgt hiermit.
Projektskizze
Die Gesamtmaßnahme Sanierung des Wilhelm Gymnasiums setzt sich aus mehreren Bausteinen zusammen. Hierzu gehört die Schulsanierung der Bestandsgebäude an beiden Standorten sowie eine interne Optimierung der Nutzungen des Bestandes. Weiterhin werden
Erweiterungsbauten an beiden Standorten – sowie der Ersatzneubau einer 2-fach Sporthalle in der Außenstelle erforderlich.
Die DIN-gerechte 2-fach Sporthalle in der Außenstelle wird als Ersatz für die alte, nicht normgerechte 1-fach Sporthalle errichtet. Dies bedingt den Abriss der alten Schulsporthalle. In diesem Ersatzneubau wird außerdem ein Teil der Ganztagsinfrastruktur der Schule untergebracht werden.
Von den genannten Maßnahmen förderfähig, gemäß den Fördervoraussetzungen, ist der Ersatzneubau der Sporthalle in der Außenstelle.
Kosten
Die Gesamtkosten des Sporthallenersatzneubaus werden auf 8.205.000,- € geschätzt.
Förderhöhe
Der Bund fördert bis zu 45 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Durch die Teilnahme an der Förderung durch das Bundesprogramm reduziert sich der städtische Finanzierungsanteil an der Maßnahme.
