Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 23-21858

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

Eine Interessenbekundung für das Projekt „Neubau einer 1,5-fach Sporthalle in der Ackerstraße als Ersatzneubau für die Sporthalle der Gaußschule“ wird eingereicht.

Bei Auswahl des Projektes durch den Fördermittelgeber erfolgt eine Aufforderung zur Antragstellung voraussichtlich in der 2. Jahreshälfte 2024. Für den Antrag muss dann ein gesonderter Beschluss zur Bereitstellung des kommunalen Finanzierungsanteils erfolgen.
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Beschlusskompetenz

Die Beschlusskompetenz für die Teilnahme am Interessenbekundungsverfahren zum Projektaufruf 2023 für das Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur" liegt gem. § 76 (2) S. 1 NKomVG beim Verwaltungsausschuss. Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm handelt es sich bei der Entscheidung über die Teilnahme am Interessenbekundungsverfahren für die Teilnahme am Projektaufruf 2023 für das Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur" um eine Angelegenheit, über die weder der Rat oder die Stadtbezirksräte zu beschließen haben noch der Hauptverwaltungsbeamte zuständig ist. Daher besteht eine Beschlusszuständigkeit des Verwaltungsausschusses. Diese wurde auch nicht auf einen Ausschuss gemäß § 6 Hauptsatzung übertragen. Daher bleibt es bei der Zuständigkeit des Verwaltungsausschusses.

 

Absichtserklärung zur Teilnahme am Förderprogramm

Interessenbekundungsverfahren zur Förderung des Ersatzneubaus der Sporthalle

Mit dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ (JSK) unterstützt das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) die Kommunen, Projekte von besonderer regionaler oder überregionaler Bedeutung im Sinne einer nachhaltigen, sozialen Stadtentwicklung anzugehen.

Voraussetzung ist, dass sie hohen energetischen Anforderungen genügen und sie hinsichtlich ihrer Nachhaltigkeit und Barrierefreiheit vorbildhaft sein und auf eine Anpassung an das veränderte Klima ausgerichtet werden. In Ausnahmefällen ist dabei nicht nur die Sanierung von Gebäuden, sondern auch der Ersatzneubau förderfähig.

 

Es handelt sich um ein zweistufiges Antragsverfahren. Im ersten Schritt ist eine Interessenbekundung einzureichen.

Für die Teilnahme am Interessenbekundungsverfahren des Bundesprogramms wird ein Ratsbeschluss benötigt, aus dem hervorgeht, dass das entsprechende Gremium die Einreichung einer Projektskizze billigt.

 

Der geplante Ersatzneubau der Sporthalle Gaußschule entspricht den Voraussetzungen zur Förderfähigkeit. Sowohl diese, als auch das Bauvorhaben selbst werden im Folgenden erläutert.

 

Begründung und Beschreibung der Gesamtmaßnahme

 

1. Ausgangssituation / geplantes Konzept und Standortentscheidung

 

In der Innenstadt und im erweiterten Innenstadtbereich sind geeignete Flächen für den Bau

einer Sporthalle nur sehr begrenzt vorhanden. Im Umkreis der Gaußschule ist mit dem

Standort Helmstedter Straße / Ecke Ackerstraße eine geeignete Fläche (ca. 2.600 m²) für

den Bau einer 1,5-Fach-Sporthalle gefunden worden.

Dieses städtische Grundstück befindet sich in 1,2 km Entfernung zur Gaußschule in

unmittelbarer Nähe an der Stadtbahnhaltestelle Ackerstraße und kann von der Schule in 3

Minuten ohne Umstieg mit der Stadtbahn erreicht werden.

 

Mit der Rückkehr zum G9 - Schulbetrieb mit Ganztagsbereich bot der bestehende Gebäudebestand auf dem Grundstück keine Möglichkeit zur Nachverdichtung. Der Bebauungsplan für das Schulgrundstück gibt klare Baugrenzen vor. Das Altgebäude der Schule steht unter Denkmalschutz. Ein näher gelegener Standort für den Ersatzneubau der Sporthalle konnte daher nicht gewählt werden.

Zur Erweiterung der Gaußschule mit den schulischen und sonstigen Flächen ist ein Ersatzneubau erforderlich. An der Stelle der Bestandssporthalle können die benötigten Flächenbedarfe abgebildet werden. Im weiteren Verlauf des Projektvorhabens ist die Bestandssporthalle später abzubrechen.

Die Wallringsatzung und die angrenzenden Baubauungspläne Wallring geben denkmalrechtliche Belange vor und berühren das Schulgrundstück. In der Nähe der Gaußschule stehen keine Flächen für den Neubau einer Sporthalle zur Verfügung. Der angrenzende Löwenwall, die Gerloff‘sche Villa und das Städtische Museum stehen ebenso unter Denkmalschutz.

 

2. Sporthalle

Das Projekt umfasst den Bau einer 1,5-Fach-Sporthalle mit einer Sportfläche von 18 m x

36 m und einer lichten Innenhöhe von 7 m ohne Tribüne. Die Grundstücksmaße lassen keine

größere Sportfläche und keine Tribüne zu. Aus schulsportlichen Gründen wird es aber für

sinnvoll erachtet, die Sportfläche so groß wie möglich zu realisieren, um zu einer möglichst

hohen Bedarfsdeckung für den Schulsport zu kommen. In einer 1,5-Fach-Sporthalle könnte

dann beispielsweise von den Mannschaftssportarten normgerecht Basketball gespielt

werden. Grundsätzlich wird die Sporthalle DIN-gerecht realisiert. Da die Halle nicht von zwei

unabhängigen Gruppen gleichzeitig nutzbar sein wird, sollen alle Nebenräume, wie z. B.

Umkleiden und Duschen nach dem Standardraumprogramm für eine 1-Fach-Sporthalle

geplant werden.

 

3. Raumprogramm für 1,5-fach Sporthalle

Die Sporthalle hat eine BGF inkl. Parken von 1.964,56 m², Fläche BGF Halle 1.379,56 m²,

Fläche NUF 1.474,47 m².

Das Raumprogramm ist an das Raumprogramm einer 2-fach Sporthalle angelehnt, allerdings ohne Außensportfläche. Die Beschlussfassung des Raumprogramms erfolgte am 10.12.2021

 

4. Kosten und Finanzierung

Bisher wird ein grober Kostenrahmen von rd. 5.9 Mio. € angenommen. Eine Förderung durch das Bundesprogramm reduziert den städtischen Finanzierungsanteil.

 

 

Klimaziele

 

5. Ausgangssituation

Mit dem IKSK 2.0 möchte Braunschweig einen möglichst großen Beitrag zur Erreichung des Pariser Klimaschutzabkommens leisten. Der Fachbereich Gebäudemanagement und das Referat Hochbau haben Leitlinien zum baulichen Klimaschutz entwickelt.

 

6. Umsetzung der Richtlinien zum Klimaschutz

Für den Ersatzneubau der Sporthalle werden im Planungsprozess die Richtlinien zum Energiestandard zukünftiger Bauprojekte der Stadt Braunschweig und die Leitlinien baulicher Klimaschutz als Planungsgrundlage herangezogen. Die Richtlinien bzw. die Leitlinien sind als stadtinterner Zusatz zum Gebäudeenergiegesetz zu integrieren.

Hier finden sich beispielsweise verschärfte Vorgaben an verbaute Materialien und damit auch an Bauteile wie Außenwände, Fenster und Türen gegenüber den Vorgaben aus dem GEG.

 

7. Techniken für regenerative Energien

Bei der Baumaßnahme werden folgende regenerative Maßnahmen berücksichtigt:

Auf dem Flachdach des Ersatzneubaus wird, unter maximaler Ausnutzung der Fläche, ein

Gründach inkl. PV-Anlage installiert.

Die Wärmeversorgung erfolgt über Fernwärme von BS Netz (Primärenergiefaktor 0,27)

 

8. Maßnahmen für Menschen mit Behinderungen

Neben den Inklusionsvorgaben aus dem Standardraumprogramm sind taktile Leitsysteme im Innen- und Außenbereich, Kontrastfarben an Türen und Treppen, sowie A4 Beschilderung in Brailleschrift geplant.

Der Sportbereich im OG wird mittels Aufzug barrierefrei zu erreichen sein.

Konkretere Abstimmung mit dem Behindertenbeirat wird im weiteren Planungsverlauf erfolgen.

 

9. Bauzeit

Da wir erst am Beginn der Planungsphase stehen, kann zur Bauzeit noch keine konkrete Angabe erfolgen.

 

10. Finanzierung

Im Entwurf des Haushaltsplanes 2022 / IP 2021 – 2025 sind unter dem Projekt Ackerstraße /

Neubau 1,5-Fach-Sporthalle (4E.210374) die Finanzraten verteilt auf 4 Jahre vorgesehen

worden.
 

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