Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 23-21374-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Freiwillig 30 km/h-Schilder auf der Lichtenberger Straße
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Wiegel
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 221 Weststadt
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zur Kenntnis
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23.08.2023
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der Fraktion Bündnis 90 - DIE GRÜNEN vom 19.05.2023 wird wie folgt Stellung genommen:
Bei der Lichtenberger Straße handelt es sich um eine Hauptverkehrsstraße, die als Landesstraße (L 473) qualifiziert ist.
Auf Hauptverkehrsstraßen hat das Interesse des fließenden Verkehrs besonders Gewicht, weil diese Straße ihre Aufgabe, dichten Verkehr auch über längere Entfernungen zu ermöglichen und das übrige Straßennetz zu entlasten, nur erfüllen kann, wenn möglichst wenige Verkehrsbeschränkungen vorhanden sind.
Darüber hinaus hat die Polizei auf Nachfrage mitgeteilt, dass es auf der Lichtenberger Straße keinen Unfallhintergrund gibt. Nach Auffassung der Polizei und der Verwaltung liegen auch keine Hinweise auf das Bestehen einer Gefahrenlage vor.
Ebenfalls bedingt der Straßenzustand keine Geschwindigkeitsbeschränkungen.
Zudem liegen die in der Anfrage aufgeführten sensiblen Einrichtungen abseits von Hauptverkehrsstraßen verkehrsberuhigt innerhalb von Tempo 30-Zonen ohne direkten Zugang zur Lichtenberger Straße.
Laut Drucksache 20-13992 liegt auch kein Lärmschwerpunkt vor.
Eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h ist demnach nicht zulässig.
Dies vorweggestellt beantwortet die Verwaltung die Fragen wie folgt:
Zu 1.: Nein.
Zu 2.: Ja, weil die Straßenverkehrsordnung (StVO) vorschreibt, dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften für alle Kraftfahrzeuge
grds. 50 km/h beträgt. Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, dass sie den Verkehrsfluss behindern. Langsames fahren ohne triftigen Grund könnte eine Ordnungswidrigkeit nach sich ziehen. Zudem würde eine solche Beschilderung zu Unklarheiten führen. Weiterhin können potentielle Gefahren zwischen Fahrzeugen, die sich an die 50 km/h halten und die, die freiwillig 30 km/h fahren, entstehen.
