Rat und Stadtbezirksräte
Anfrage (öffentlich) - 23-21025
Grunddaten
- Betreff:
-
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden, um einen Fahrradweg in beide Richtungen befahren zu dürfen.
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Anfrage (öffentlich)
- Federführend:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen
- Verantwortlich:
- Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Stadtbezirksrat 221
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 221 Weststadt
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zur Beantwortung
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19.04.2023
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31.05.2023
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23.08.2023
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Auf unsere Anfrage 22-19401-01 vom 07.09.2022 wurde geantwortet, dass der Radweg zwischen dem Kulturpunkt West und dem Donauknoten nicht in beide Richtungen freigegeben werden kann. Diese Freigabe würde den Weg vom KPW in weite Teile der Weststadt deutlich verkürzen. An anderen Stellen der Stadt wurden vergleichbare Fahrradwege zur Nutzung in beide Richtungen freigegeben, zum Beispiel Elbestraße zwischen Lichtenberger Straße und Muldeweg auf der Seite des Einkaufszentrums, Theodor-Heuss-Straße zwischen Eisenbütteler Straße und Alte Frankfurter Straße.
Daraus ergeben sich folgende Fragen:
1. Wie unterscheiden sich die genannten Beispiele von dem Abschnitt zwischen KPW und Donauknoten?
2. Welche baulichen Änderungen wären notwendig und denkbar, um den Abschnitt in beide Richtungen befahrbar zu machen?
gez.
Kai Brunzel
Fraktionsvorsitzender
