Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 21-15902-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Beschluss des (vormaligen) Stadtbezirksrats 212 Heidberg-Melverode vom 12.05.2021 (Anregung gem. § 94 Abs. 3 NKomVG):

Die Verwaltung möge prüfen, ob der Fußngerüberweg nicht mit einer Ampelanlage, die auch für blinde und hörgeschädigte Menschen geeignet ist, unmittelbar versehen werden kann.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Braunschweiger Verkehrs-GmbH (BSVG) hat auf Nachfrage der Verwaltung mitgeteilt, dass eine Signalisierung des Überwegs Weimarstraße aus Kostengründen abgelehnt wird.

 

Die Verwalter der anliegenden Grundstücke wurden in Folge des schweren Unfalls angesprochen, das Grün auf ihren Grundstücken stark zurückzunehmen, um eine bessere Sicht zu gewährleisten. Die BSVG ist erneut an die anliegende Grundstücksverwaltung mit der Bitte, das Grün zurückzuschneiden, herangetreten.

 

Im Bereich des Überwegs ist eine Geschwindigkeitsbeschränkungr Stadtbahnen auf 20 km/h eingerichtet. Dies ist niedriger, als es bei der Sichtweite im Bereich des Überwegs notwendig ist. Die BSVG hat ihr Fahrpersonal für die Situation an diesem Überweg zusätzlich sensibilisiert.

 

Eine besondere Sicherung von Überwegen für Seh- oder Höreingeschränkte sieht die Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen (BOStrab) nicht vor. Der BSVG sind bisher über ihren eigenen Kontakt zu den Behindertenverbänden noch keine Problemstellung in Sachen Gleisquerungen ohne technische Sicherung vorgetragen worden. In der Regel benutzen Seheingeschränkte und Höreingeschränkte feste eingeübte Wege mit Sicherung durch Lichtsignalanlagen und meiden Überwege ohne technische Sicherung.

 

Die Verwaltung verweist darauf, dass 80 Meter nördlich der angesprochenen Querung am Erfurtplatz eine barrierefreie Lichtsignalanlage besteht.

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