Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 23-20455-01

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:


Beschluss des Stadtbezirksrats 321 vom 25.01.2023 (Vorschlag gem. § 94 Abs. 3 NKomVG):

"Die Verwaltung wird gebeten am Ortseingang Tiergarten Richtung Lamme die dort zulässige Geschwindigkeit zu reduzieren. Sollte eine Geschwindigkeitsreduzierung nicht möglich sein, wird um Mitteilung der Begründung gebeten."

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Bei der Straße Rodedamm handelt es sich um eine außerörtliche Hauptverkehrsstraße, die als Kreisstraße 80 qualifiziert ist.

 

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften ist in der Straßenverkehrsordnung (StVO) bundeseinheitlich für alle Kraftfahrzeuge auf 100 km/h festgelegt. Es steht somit nicht im freien Ermessen der Straßenverkehrsbehörde, eine andere Höchstgeschwindigkeit festzusetzen.

 

Gleichwohl sind in der StVO Ausnahmen benannt, bei denen dies unter gewissen Voraussetzungen möglich oder dies bei besonderen Umständen wie Gefahrenlagen, zur Verhütung von außerordentlichen Schäden an der Straße oder aus Lärmschutzgründen geboten ist.

 

Nach § 45 Abs. 9 StVO dürfen Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs nur angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs erheblich übersteigt. Das bedeutet, dass die Gefahrenlage auf der K 80 oder in einzelnen Teilabschnitten deutlich höher sein muss als an vergleichbaren Stellen, für die eine solche Geschwindigkeitsbeschränkung nicht gilt.

 

In Fahrtrichtung Lamme befindet sich die Bushaltestelle „Tiergarten.“ Diese ist nicht ausgebaut, sodass Nutzerinnen und Nutzer der Bushaltestelle auf einer niveaugleichen Fläche neben der Fahrbahn warten müssen. Zudem besteht dort keine gesicherte Querungsmöglichkeit für zu Fuß gehende. Dieser Ausbauzustand ist insbesondere für eine außerhalb geschlossener Ortschaften gelegene Bushaltestelle eher untypisch.

 

Aus den zuvor genannten Gründen wird für die Straße Rodedamm im Abschnitt zwischen der Kreisstraße 59 bis südlich der Einmündung Tiergarten eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 50 km/h angeordnet.
 

Loading...

Erläuterungen und Hinweise