Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 23-20775-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Verminderung von Verkehrsgefährdungen auf der Hordorfer Straße
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilung außerhalb von Sitzungen
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Bereit
|
|
Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 111 Hondelage-Volkmarode
|
zur Kenntnis
|
|
|
●
Geplant
|
|
Mitteilungen außerhalb von Sitzungen
|
zur Kenntnis
|
|
|
|
31.08.2023
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschluss des Stadtbezirksrats 111 vom 07.03.2023 (Anregung gem. § 94 Abs. 3 NKomVG):
„Der Bezirksrat bittet die Verwaltung der Stadt Braunschweig Maßnahmen zu ergreifen, um die aktuelle Gefährdungslage auf der Hordorfer Straße insbesondere im Bereich Höhe „In den Äckern" bis zur Kreuzung bzw. dem Kreisel an der „Schapenstraße" zu entschärfen und den Verkehr zu beruhigen. Hierfür wird ein Ortstermin des Bezirksrates mit der Verwaltung unter Beteiligung der Polizei anberaumt. Die Verwaltung soll sich bis dahin die Unfallstatistik der Polizei vorlegen lassen.“
Stellungnahme der Verwaltung:
Der vom Stadtbezirksrat 111 Hondelage-Volkmarode erbetene Ortstermin fand am 05.05.2023 statt. Die Verwaltung wurde um Prüfung und Veranlassung folgender Maßnahmen gebeten:
- Geschwindigkeitsprofil: Um die tatsächlichen Geschwindigkeiten auf der Hordorfer Straße bewerten zu können, sollte zeitnah ein Geschwindigkeitsprofil mit verdeckter Messung vor Hausnummer 125 bzw. 127 (Nordseite) für beide Fahrtrichtungen erhoben werden.
- Querungshilfe: Herr Bezirksbürgermeister Volkmann äußerte den nach wie vor vorhandenen Wunsch nach einem Überweg. Im Hinblick auf eine Querungshilfe sollte ein älterer Vorgang nochmals geprüft werden.
- Fußgängerüberweg: Zur Frage der Zulässigkeit eines Fußgängerüberwegs (Zebrastreifen) hatte die Verwaltung zugesagt, eine Zählung zu beauftragen.
Geschwindigkeitsmessung und die Prüfungen ergaben:
Zu 1.: Das Geschwindigkeitsprofil wurde mit Hilfe eines Seitenstrahlradargerätes in Höhe des Grundstücks Hordorfer Straße 125 in der Zeit vom 31.05.2023 bis 07.06.2023 erhoben.

Insgesamt ist festzustellen, dass der weit überwiegende Teil der erfassten Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer (74 % in Fahrtrichtung In den Äckern, 62 % in Fahrtrichtung Schradersweg) schneller als 50 km/h fuhren. Die festgestellten Übertretungen liegen größtenteils bei bis zu 10 km/h, jedoch wurden auch höhere Geschwindigkeiten in einem nicht geringen Umfang (zwischen 12 % und 20 %) gefahren.
Die Verwaltung bewertet die Messergebnisse als problematisch und wird nach den Sommerferien daher zunächst temporär in Fahrtrichtung Osten ein Geschwindigkeitsmessdisplay in Höhe des Grundstücks Hordorfer Straße 130 zur Sensibilisierung der Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer installieren. Anschließend wird die Verwaltung aus Gründen der Schulwegsicherheit Geschwindigkeitskontrollen für beide Fahrtrichtungen durchführen.
Die Verwaltung wird dem Stadtbezirksrat über die Ergebnisse berichten.
Zu 2.: Anfang 2018 hatte die Verwaltung geprüft, ob die bauliche Einrichtung einer Querungshilfe über die Hordorfer Straße auf Höhe des Verbindungsweges zur Straße „In den Balken“ möglich ist und in der DS 17-05798-01 mitgeteilt, dass für den Einbau einer Mittelinsel die Fahrbahn lediglich zur Nordseite hin aufgeweitet werden könnte. Dadurch würden mindestens sechs öffentliche Parkplätze verloren gehen. Des Weiteren befänden sich zwei Grundstückszufahrten im direkten Bereich der Fahrbahnaufweitung.
Gegen eine Mittelinsel sprach im Wesentlichen, dass über den Verbindungsweg weitere Grundstücke erschlossen sind und dieser Anliegerverkehr über die Aufstellfläche der Querungshilfe stattfinden würde. Der über den Verbindungsweg ausfahrende Verkehr könnte zudem nur in Richtung Osten abbiegen und müsste gegebenenfalls anschließend wenden. Aufgrund der zahlreichen Grundstückszufahrten würde auch eine räumliche Verlegung der Mittelinsel stets zu einer ähnlichen Problematik führen.
Diese Einschätzung hat weiterhin Bestand, da sich die Situation seither nicht verändert hat.
Zu 3.: Die Einrichtung von Fußgängerüberwegen unterliegt den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) und der Richtlinie für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ). Danach setzt die Anordnung eines Fußgängerüberweges unter anderem voraus, dass der Fußgänger-Querverkehr im Bereich der vorgesehenen Überquerungsstelle hinreichend gebündelt auftritt und dass eine größere Zahl von Fußgängern dort die Straße überquert.
Zur Ermittlung der Verkehrsstärken auf der Hordorfer Straße wurde der Bereich zwischen den Hausnummern 124 und 128 gewählt. In diesem Bereich wurden bei einer Zählung in der Spitzenstunde, die in diesem Fall zwischen 06:30 und 08:30 Uhr lag, drei querende Fußgänger gezählt. Diese Fußgängerverkehrsstärke liegt deutlich unter dem Richtwert von 50 Fußgängern je Stunde, den die R-FGÜ für den Einsatz von Fußgängerüberwegen vorsieht.
Die notwendigen Voraussetzungen für die Einrichtung eines Fußgängerüberweges sind somit nicht gegeben.
