Rat und Stadtbezirksräte

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Anfrage (öffentlich) - 23-21873

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Väterstudie der TU Braunschweig zeigt ein verändertes Rollenverständnis der Väter in unserer Gesellschaft.  
https://www.tu-braunschweig.de/chancengleichheit/familienbuero/vaeter 


Auch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend benennt mit dem terreport, Update 2021, als ersten Punkt: „Aktive Vaterschaft - Trend einer neuen Generation" 
https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/vaeterreport-update-2021-186180 


Nun ist zu prüfen, ob das Jugendamt der Stadt Braunschweig diesen veränderten gesellschaftlichen Entwicklungen auch folgt. Wird der Trend zur gemeinsamen Sorgeverantwortung für Kinder, auch im Trennungsfall, gefördert oder behindert? 

Die Rechtsprechung im Familienrecht ist nicht immer eindeutig und stammt in einigen Teilen aus den 50er/60er Jahren des letzten Jahrhunderts. Bei der Auslegung der Rechtsprechung beruft sich das Jugendamt auf höchstrichterliche Entscheidungen. Durch die Auswahl und die Bewertung ergibt sich ein Ermessensspielraum in der Verwaltung. Zum Beispiel wird Anerkennung von Sorgetätigkeit beider Elternteile in Braunschweig konservativ auf eine Ungenauigkeit von 48% / 52% festgelegt, d.h. jedes Elternteil, das ein Kind nur 3% weniger betreut, ist automatisch voll zahlungsverpflichtet. Bei fast gleichem Zeitaufwand und gleichwertigen Aufwendungen für das Kind trägt nur ein Elternteil die volle finanzielle Last. Eine gemeinsame Sorgeverantwortung wird nur theoretisch anerkannt.  

Frage: Wie viele Frauen und wie viele Männer wurden in den letzten drei Jahren jeweils von den Beistandschaften vertreten? 


Die Beistandschaften werden aktiv bei Unterhaltsfragen aufgrund eines einfachen schriftlichen Antrages des Elternteiles, bei dem das Kind postalisch gemeldet ist, ohne jegliche Rücksprache mit anderen Bereichen des Jugendamtes. Die Beistandschaften übernehmen dann, im Namen der Stadt Braunschweig, das Inkasso für die Unterhaltszahlungen. Dadurch wird die Gesprächsführung für eine erweiterte Sorge des zweiten Elternteils in der Erziehungsberatung oder ASD, erschwert bzw. beendet. Alles weitere kann ausschließlich über Gerichte erfolgen.  
Damit kann ein Elternteil mit der postalischen Meldung eine Trumpfkarte ziehen und das volle Recht auf Unterhalt einfordern. Auch zu jedem Zeitpunkt von Verhandlungen zum Umgang, in der Erziehungsberatung, ASD oder Gericht. Diese Haltung der Abteilung Beistandschaften widerspricht den gesellschaftlichen Entwicklungen (Väterstudie der TU Braunschweig, Väterreport, Update 2021 des BMFSFJ), da es keine „Fallübername“ gibt, werden keine Erkenntnisse, Absprachen oder Verhandlungserfolge, die in der Erziehungsberatung oder im ASD erzielt wurden, berücksichtigt. Die Sorgeverantwortung beider Eltern wir auf diese Weise auf Basis der postalischen Meldung des Kindes bewertet. 

Frage: Wie kann die Zusammenarbeit im Jugendamt für Familienangelegenheiten für eine gemeinsame Betreuung von Eltern im Trennungsfall verbessert werden, ohne dass es Brüche in der Betreuung in den Zuständigkeiten der Abteilungen gibt? 

Die Abteilung Beistandschaften des Jugendamtes führt aufgrund schriftlicher Anträge Verfahren gegen Elternteile und „verurteilt“ Elternteile, im Rahmen des rechtlichen Ermessensspielraum. Das sind Exekutive, Judikative und Legislative in der Hand einer Abteilung. Eine Kontrolle oder Evaluation durch interne oder externe Stellen gibt es nicht. Ein Widerspruch gegen die Entscheidungen dieser Abteilungen müssen aufwendig und kostenintensiv privat vor Gerichten ausgehandelt werden. Dabei führt dann der betroffene Elternteil eine Verfahren gegen die Rechtsabteilung der Stadt Braunschweig. Dieses Vorgehen erscheint überzogen, übergriffig und übermäßig, weil es sich um private Personen und oft private Auseinandersetzungen handelt. Die Stadt Braunschweig nimmt dadurch eine denkwürdige Haltung zu den gesellschaftlichen Veränderungen ein. 

Frage: Wie ist der Sachstand bezüglich der Evaluation der Anpassungsprozesse des Jugendamtes an den gesellschaftlichen Wandel inkl. durchgeführter Anpassungen? 

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