Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 23-21881
Grunddaten
- Betreff:
-
Grundschule Mascheroder Holz, Brandschutzsanierung hier: Kostenerhöhung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 65 Fachbereich Gebäudemanagement
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; 0600 Baureferat; 20 Fachbereich Finanzen
- Verantwortlich:
- Herlitschke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Ausschuss für Planung und Hochbau
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Entscheidung
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08.09.2023
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschlusskompetenz
Die Beschlusskompetenz des Ausschusses für Planung und Hochbau für Objekt- und Kostenfeststellungen ergibt sich aus § 6 Nr. 4 lit. a) der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in Verbindung mit § 76 Abs. 3, Satz 1 NKomVG.
Sachverhalt
Bei der Baumaßnahme Grundschule Mascheroder Holz, Brandschutzsanierung, werden sich
Mehrkosten in Höhe von
96.000 €
ergeben.
Der Bauausschuss hatte in seiner Sitzung am 30.06.2020 (Ds. 20-13536) der Baumaßnahme zugestimmt und die Gesamtkosten mit
879.500 €
festgestellt.
Die sich durch die Kostenerhöhung ergebenden Gesamtkosten betragen
975.500 €.
Die Kostenerhöhung wird wie folgt begründet:
Im Zuge der Ausschreibungsverfahren und Bauabwicklung haben sich Mehrkosten ergeben, die im Wesentlichen auf nachstehende Ursachen zurückzuführen sind:
- Die allgemeine Baupreissteigerung in Höhe von ca. 10 % jährlich.
- Bauzeitverlängerung geprägt von gestörten Lieferketten und Materialengpässe seit dem Beginn des Ukraine-Kriegs im Februar 2022.
- Höhere Submissionsergebnisse bei Ausschreibungen aufgrund von Materialknappheit und gestiegenen Rohstoffpreisen. Preistreibend sind ebenfalls die gestiegenen Energiepreise, die Baumaterialien deutlich verteuert haben.
- Die angedachten Decken- und Wandsysteme in Trockenbauweise für die Herstellung der im Brandschutznachweis geforderten Wand- und Deckenqualitäten (F90) im Bereich des notwendigen Treppenraums und der Erschließungshalle im Dachgeschoss konnten nur „in Bauart“, jedoch nicht gemäß Zulassung vom Hersteller ausgeführt werden.
- Als Kompensation für die nicht allumfassende Ausführung gemäß Zulassung vom Hersteller musste die gem. des genehmigten Brandschutznachweises geplante interne Alarmierungsanlage (Brandwarnanlage) zu einer Brandmeldeanlage mit Aufschaltung auf die Leitstelle der Braunschweiger Feuerwehr aufgerüstet werden.
- Darüber hinaus mussten auch die Honorare für die externen Planer aufgrund der Kostenberechnungen/Planungsänderungen angepasst werden.
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Die zusätzlich erforderlichen Haushaltsmittel werden noch in diesem Jahr auf dem Projekt GS Mascheroder Holz/Brandschutzmaßn. (4E.210320) benötigt.
Zur Deckung stehen ausreichend Haushaltsmittel auf dem Projekt für kleinere Brandschutzmaßnahmen (4S.210051-FB 20: Brandschutzmaßnahmen) zur Verfügung, die im Rahmen der Bewirtschaftungsregelungen umgesetzt werden.
Die Aufgliederung und Begründung der zu erwartenden Mehrkosten wird aus den beigefügten Anlagen 1 und 2 ersichtlich.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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13,3 kB
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2
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(wie Dokument)
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104,5 kB
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