Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 23-20671-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Zur Anfrage der SPD-Fraktion im Stadtbezirksrat 212 vom 14. Februar 2023 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

zu 1.)

Da es sich bei den Geh- und Radwegen im Zufahrtsbereich um öffentlich Flächen handelt, ist die Stadt Braunschweig für die Markierung zuständig.

 

zu 2.)

Grundsätzlich muss, wer aus einem Grundstück auf die Fahrbahn ein-/ausfahren will, sich so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Eine Markierung der Radwegefurt ist nicht grundsätzlich erforderlich.

Da es sich hier jedoch um eine stark befahrene Tankstellenzufahrt/-ausfahrt handelt und zudem die bestehende Pflasterung nur noch eine geringe Erkennbarkeit aufweist, wird die Verwaltung die Markierung der Radwegefurt anordnen.
 

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