Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 23-21474-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Zur Anfrage der SPD-Fraktion im Stadtbezirksrat 211 vom 25. Mai 2023 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Die Verwaltung teilt vorab mit, dass es sich bei dem in der Hallestraße verbauten Trennstreifen mit Noppenrundkopf nicht um ein klassisches Blindenleitsystem handelt. Es handelt sich hierbei um einen höhengleichen Begrenzungsstreifen, welcher als Teil des Gehweges für Menschen mit Sehbeeinträchtigung bzw. Sehbehinderung taktil erfassbar und visuell erkennbar aber trotzdem für Querungszwecke überfahr- und begehbar sein soll
(DS-21-16545).

 

Für künftige Umbaumaßnahmen der Bestandsinfrastruktur im Bereich von Geh- und Radwegen im Stadtgebiet ist es das Ziel, wenn möglich einen Trenntreifen zwischen Geh- und Radweg zu verbauen. Ob der Begrenzungsstreifen mit eingesetzt wird, ist z. B. vom zur Verfügung stehenden Verkehrsraum, der örtlichen Lage sowie Nutzungsfrequenz der Wege abhängig.  
 

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