Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 23-21917

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


„Für die Entsiegelung einer nicht-überdachten Fläche auf dem Grundstück Hopfengarten 20a, 38102 Braunschweig wird ein städtischer Zuschuss in Höhe von 6.000,00 € im Rahmen des Förderprogramms „Gartenreich(es) Braunschweig“ gewährt.“
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Beschlusszuständigkeit:

 

Auf Grund der Richtlinie des Rates gemäß § 58 Abs. 1 NKomVG zur Auslegung des Begriffes „Geschäfte der laufenden Verwaltung“ gehört die Bewilligung von unentgeltlichen Zuwendungen bis zu einer Höhe von 5.000,00 € zu den Geschäften der laufenden Verwaltung.

Bei Zuwendungen über 5.000,00 € ist ein Beschluss durch den Verwaltungsausschuss der Stadt Braunschweig nach § 76 Abs. 2 Satz 1 NKomVG notwendig. Der hier angeführte Zuschussantrag übersteigt die Bewilligungssumme von 5.000,00 €.

 

Die Zuständigkeit liegt grundsätzlich beim Verwaltungsausschuss nach § 76 Abs. 2 Satz 1 NKomVG. Im Rahmen der Hauptsatzung wurde die Bewilligung unentgeltlicher Zuwendungen jedoch umfassend auf die Fachausschüsse übertragen. In diesem Fall ist daher der Umwelt- und Grünflächenausschuss für die Bewilligung unentgeltlicher Zuwendungen an Umweltorganisationen und Förderprojekte zum Umwelt-, Natur- und Klimaschutz zuständig.

 

Begründung:

 

Zur Förderung des Stadtgrüns hat der Rat der Stadt Braunschweig die Förderrichtlinie „Gartenreich(es) Braunschweig rderung zur Begrünung privater und gewerblicher Dach-, Fassaden- und Grundstücksflächen“ beschlossen.

 

Ziel dieser Richtlinie ist es, nicht nur einen Beitrag zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels zu leisten, sondern auch das gemeinschaftliche Zusammenleben, die individuelle Gesundheit und die Lebensqualität in der Stadt zu sichern und zu verbessern. Privates Grün ist ein wichtiger Bestandteil des Braunschweiger Stadtgrüns und des direkten Lebensumfeldes der Bewohnerinnen und Bewohner. Jeder begrünte Vorgarten, Innen- und Hinterhof, jede entsiegelte Grundstücksfläche, bedeuten sowohl einen Gewinn für die Umwelt als auch für die Lebensqualität der Menschen. In Zeiten zunehmender Verdichtung und Versiegelung der Innenstädte steigt auch die Bedeutung der Begrünung von Dach- und Fassadenflächen zur Verbesserung des Stadtklimas.

Die Stadt Braunschweig möchte mit dem FörderprogrammGartenreich(es) Braunschweig nicht nur einen Beitrag zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels leisten, einen ökologischen Mehrwert erzeugen und die Biodiversität in der Stadt erhöhen, sondern auch das gemeinschaftliche Zusammenleben, die individuelle Gesundheit und die Lebensqualität in der Stadt sichern und verbessern.

 

Die Entsiegelung von Flächen wird über das Modul 4.5 gefördert. Dies gilt für private und gewerbliche, nicht überdachte Flächen in Kombination mit deren Umwandlung in unversiegelte, begrünte Fchen.

 

Auf dem Grundstück Hopfengarten 20a, 38102 Braunschweig, wird der gemeinnützige Verein Till Eulenspiegel e. V. eine Kindertagesstätte in Braunschweig eröffnen. Dazu wurden auf dem Grundstück 520 m² asphaltierte Fläche, die bisher als Parkplatz genutzt wurde, entsiegelt und durch eine Rasenansaat begrünt. Die entsiegelte Fläche soll zukünftig mit Unterstützung des Förderprogramms Gartenreich(es) Braunschweig den 15-20 Kindern der Kindertagesstätte zum Spielen zur Verfügung stehen.

 

Herr Copray stellte den Förderantrag am 30.05.2023 und beantragte gleichzeitig den vorzeitigen Maßnahmenbeginn. In der Folge wurde mit den Arbeiten zur Entsiegelung begonnen, die zum jetzigen Zeitpunkt bereits abgeschlossen sind.

 

Die Förderhöhe beträgt max. 6.000,00 € pro Maßnahme mit max. 50 % der förderfähigen Gesamtkosten.

 

Mit Schreiben vom 31.05.2023 wurde die Entsiegelung von 520 Fläche beantragt. Der Kosten- und Finanzierungsplan setzt sich wie folgt zusammen:

 

Gesamtkosten des Vorhabens (inklusive MwSt.)  12.376,00

Eigenmittel         6.376,00

Zuwendungen von Dritten                         0,00 €

Sonstige Zuwendungen                 0,00 €

Beantragter städtischer Zuschuss      6.000,00 €

 

Die zuwendungsfähigen Gesamtkosten belaufen sich auf 12.376,00 €.

Die Prüfung des Antrags hat die Förderfähigkeit dieses Vorhabens nach der 2. Änderungsfassung der Richtlinie „Gartenreich(es) Braunschweig rderung zur Begrünung privater und gewerblicher Dach-, Fassaden- und Grundstücksflächen bestätigt. Die Maßnahme erfüllt die Vorgaben der Förderrichtlinie.

 

Unter Berücksichtigung der festgelegten Förderhöhe wird daher vorgeschlagen, für die Entsiegelung von 520 Fläche auf dem Grundstück Hopfengarten 20a, 38102 Braunschweig einen städtischen Zuschuss in Höhe von 6.000,00 € zu gewähren.

 

Haushaltsmittel:

 

Haushaltsmittel stehen in ausreichender Höhe auf dem PSP-Element 4S.670054.01.505.673.005 zur Verfügung.
 

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Anlagen

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