Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung - 23-21754
Grunddaten
- Betreff:
-
Regelungen für eine zukünftige Werbesatzung für die Innenstadt von Braunschweig
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- 0610 Stadtbild und Denkmalpflege
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; 60 Fachbereich Bauordnung und Zentrale Vergabestelle; 61 Fachbereich Stadtplanung und Geoinformation; DEZERNAT III Stadtplanungs-, Verkehrs-, Tiefbau- und Baudezernat; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 130 Mitte
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zur Kenntnis
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22.08.2023
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Erledigt
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Ausschuss für Planung und Hochbau
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zur Kenntnis
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08.09.2023
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Sachverhalt
Sachverhalt:
1. Hintergrund
Im September 2018 hat der Verwaltungsausschuss der Stadt Braunschweig einen einstimmigen Beschluss zur Aufstellung einer Örtlichen Bauvorschrift (ÖBV) über die Gestaltung von Werbeanlagen in der Braunschweiger Innenstadt (18-08832) gefasst. Die Zielsetzung dieser ÖBV wurde in der Vorlage 18-08832 wie folgt beschrieben:
Mit der Örtlichen Bauvorschrift soll künftig ein grober Rahmen für die Gestaltung von Werbeanlagen in der Innenstadt definiert werden. Neben stadtgestalterischen Ansprüchen sollen auch die Ansprüche der Gewerbetreibenden berücksichtigt und diese mit eingebunden werden. In der Satzung soll nicht jedes Detail geregelt werden. Vielmehr soll ein rechtliches Instrument geschaffen werden, womit negative Auswüchse verhindert werden können und eine Wertigkeit der Werbeanlagen sichergestellt werden kann. Dies wiederum hat auch Einfluss auf die Wahrnehmung des Einzelhandels in der Innenstadt. Die hohe Einzelhandelsqualität von Braunschweig hat ohne Zweifel neben der Qualität des Warenangebots auch mit der Gestalt- und Aufenthaltsqualität des Standorts zu tun. Die „alte Innenstadt“ steht hier auch in Konkurrenz zu der durchgängig einheitlich gestalteten Innenwelt der ECE-Schlossarkaden.
2. Sachstand
Schon im Jahr 2019 gab es zu diesem Thema Abstimmungsgespräche insbesondere mit Vertreterinnen und Vertretern des Arbeitsausschuss Innenstadt e.V. (AAI) mit dem Ziel, konsensfähige Regelungen für eine Örtliche Bauvorschrift für Werbeanlagen zu formulieren. Vom AAI wurde damals sehr deutlich auch der Wunsch nach externer Expertise zu der Fragestellung einer zeitgemäßen Werbung in der Innenstadt geäußert.
Pandemiebedingt musste der Dialog im Frühjahr 2020 wegen existenzieller Themen für den Innenstadthandel zunächst ausgesetzt werden. Erst im Zuge des Innenstadtdialogs wurden die Gespräche seitens der Verwaltung wieder aufgenommen, um die Zukunft der Innenstadt ganzheitlich in den Blick zu nehmen.
Fragen, wie die teilweise noch historisch geprägte Innenstadt zukünftig aussehen wird, welches Erscheinungsbild insbesondere der öffentlichen Räume erhalten bzw. geschaffen werden sollen, stehen dabei im Fokus. Die hohe Qualität der öffentlichen Straßen- und Platzräume in der Innenstadt sind ein großer Standortvorteil von Braunschweig, den es zu erhalten gilt. Werbeanlagen der Einzelhandelslagen haben großen Einfluss auf diese Gestaltungsqualität.
2.1 Förderprojekt
Die Verwaltung hat daher ein Projekt „Werbesatzung für die Braunschweiger Innenstadt“ als Förderprojekt im Rahmen des Programms „Perspektive Innenstadt“ zu Beginn des Jahres 2022 angemeldet. Der positive Zuwendungsbescheid des Landes erfolgte im August 2022 über eine Summe von 63.000 € (Gesamtkosten damals geschätzt 70.000 €).
Maßgeblicher Gegenstand des Förderprojekts war die Beauftragung eines externen Gutachterbüros, das mit dem Bremer Büro PROLOCO/Stadt und Region Planung und Entwicklung gefunden wurde.
2.2 Arbeitsprozess und Ergebnis
Die Aufgabe des Büros PROLOCO bestand in einer Analyse und Bewertung der Braunschweiger Ist-Situation. Es sollten vergleichbare Regelungen in anderen Städten recherchiert und daraus ableitend Vorschläge für die Braunschweiger Innenstadt vorgelegt werden. Das Büro hat die Arbeitsgruppe moderiert, die aus Vertreterinnen und Vertretern von AAI und Industrie- und Handelskammer (IHK) und fachlich involvierten Vertreterinnen und Vertretern der Verwaltung (Ref 0610 Stadtbild und Denkmalpflege, FB 60 Bauordnung und Zentrale Vergabestelle und FB 61 Stadtplanung und Geoinformation) bestand.
Im Rahmen dieser Arbeitsgruppe wurden Regelungsvorschläge des Büros umfassend diskutiert und weiterentwickelt. Die jetzt vorliegenden Regelungen für eine zukünftige Werbesatzung Braunschweigs – Stand 07.07.2023 (s. Anlage) - sind zu einem großen Teil Ergebnis dieser Moderationsrunden. In einzelnen Detailfragen gab es auch nach Ende des Moderationsprozesses noch Abstimmungserfordernisse zwischen der Verwaltung und dem AAI ohne gutachterliche Beteiligung.
Abgeleitet sind die Regelungen aus Werbesatzungen anderer Städte wie z.B. Bochum, Lübeck oder Saarbrücken. Die Arbeitsgruppe hatte dabei das Ziel, moderate Regelungen zu finden und Einschränkungen von heute im Einzelhandel üblichen Standards unbedingt zu vermeiden.
Zentrales Thema waren insbesondere neue Werbemedien in Form von digitalen Anlagen, die in den letzten Jahren zunehmend zum Einsatz kommen. Ziel sollte ein möglichst wertiges Erscheinungsbild von Werbung in den Einzelhandelslagen der Innenstadt sein sowie steuernde Regelungen, um negative Auswüchse künftig verhindern zu können.
Der Geltungsbereich der neuen Satzung soll innerhalb der Okerumflut liegen, wobei die Bebauungspläne des Wallrings (IN 215, IN 234 und IN 235) ausgenommen bleiben. Dort gibt es keinen Regelungsbedarf hinsichtlich von Werbeanlagen. Weiterhin ist beabsichtigt, die Regelungen für Werbeanlagen in den Bebauungsplänen Bohlweg IN 226 und Steinweg IN 232, auf entsprechende Anregungen von AAI und IHK zu ändern und die neuen Regelungen auch dort einzuführen.
AAI und IHK haben sich im Erarbeitungsprozess aktiv für eine ausgewogene Ergebnisfindung im Sinne eines attraktiven Stadtbilds unter Berücksichtigung der legitimen Interessen der Wirtschaft, der Einzelhändler und der Gastronomen eingesetzt. Beide Institutionen bestätigen, dass diese nun vorliegenden Regelungen in einem konstruktiven Arbeitsgruppenprozess detailliert erörtert wurden. Vom AAI liegt auch eine schriftliche Zustimmung zu den Regelungen vor.
Aus Sicht der Verwaltung gibt es damit eine ausreichende Grundlage, auf der jetzt die Werbesatzung erarbeitet werden soll. Der zukünftige Geltungsbereich, die grundsätzlichen gestalterischen Zielsetzungen und die einzelnen Regelungsinhalte sind der beigefügten Anlage zu entnehmen.
Der Kostenrahmen wurde leicht unterschritten. Die Gesamtkosten haben ca. 63.000 € betragen.
3. Die nächsten Schritte
Die Verwaltung wird nun in der Folge konkrete rechtsverbindliche Festsetzungen zu einer „Örtlichen Bauvorschrift für Werbeanlagen in der Innenstadt“ erarbeiten.
Die neue Satzung soll Planungssicherheit für potenzielle Investoren bzw. Antragsteller bieten ohne dabei eine bürokratische Hürde darzustellen. Daher ist vorgesehen, parallel zu der weiteren Bearbeitung der ÖBV auch einen für alle verständlichen Flyer zu erstellen, der einen positiven Gestaltungsrahmen für Werbeanlagen in der Innenstadt definiert.
Im Zuge der Erarbeitung der ÖBV wird es übliche Beteiligungen der Träger öffentlicher Belange darunter auch noch einmal der IHK und der AAI geben. Seitens der Verwaltung wird noch einmal hervorgehoben, dass eine zukünftige ÖBV nur im Konsens mit dem innerstädtischen Handel ausgearbeitet und vorgelegt werden wird.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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240,5 kB
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