Rat und Stadtbezirksräte
Anfrage (öffentlich) - 23-21915
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorfahrtsregelung Hohestieg/Goslarsche Straße
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Anfrage (öffentlich)
- Federführend:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen
- Verantwortlich:
- SPD-Fraktion im Stadtbezirksrat 310
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 310 Westliches Ringgebiet
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zur Beantwortung
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29.08.2023
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21.11.2023
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23.01.2024
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Goslarsche Straße ist ein Bereich, in dem eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30km/h gilt. Mit Ausnahme der Kreuzung Goslarsche Straße/Hohestieg gilt die Vorfahrtsregelung rechts vor links, die zu einer Geschwindigkeitsreduktion beiträgt. Jedoch ist vor der Kreuzung Goslarsche Straße/Hohestieg, an der die Vorfahrtsregelung nicht gilt, häufig eine Missachtung der Geschwindigkeitsbeschränkung festzustellen.
Vor diesem Hintergrund fragt die SPD-Fraktion die Verwaltung:
1. Warum gilt an der genannten Kreuzung nicht die Vorfahrtsregelung rechts vor links?
2. Welche Maßnahmen stellt die sich Verwaltung vor, um das Einhalten der Geschwindigkeitsbeschränkung zu gewährleisten?
Gez. Stefan Hillger, Fraktionsvorsitzender
