Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 23-21428-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung Flächennutzungsplan - Beschluss für einen Vorschlag an den Rat gemäß § 94 Abs. 3 NKomVG
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Geoinformation
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; 0130 Referat Kommunikation; DEZERNAT III Stadtplanungs-, Verkehrs-, Tiefbau- und Baudezernat; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 222 Südwest
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zur Kenntnis
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22.08.2023
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Erledigt
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Ausschuss für Planung und Hochbau
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Vorberatung
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08.09.2023
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
Dem Vorschlag des Stadtbezirksrat 222 Südwest, den im aktuellen FNP als „gewerbliche Baufläche" dargestellten Bereich im Stadtbezirk nicht weiter als gewerbliche Baufläche im Flächennutzungsplan darzustellen, wird nicht gefolgt. Ein Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplans für das betroffene Gebiet wird nicht gefasst.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschlusskompetenz
Der Stadtbezirksrat 222 Südwest strebt hier eine Änderung des Flächennutzungsplanes an. Verfahren zur Änderung von Bauleitplänen beginnen mit einem Aufstellungsbeschluss. Die Beschlusskompetenz für Aufstellungsbeschlüsse liegt gem. § 76 (2) S. 1 NKomVG beim Verwaltungsausschuss. Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm handelt es sich bei der Entscheidung über die Aufstellung von Bauleitplänen (Flächennutzungsplan/ Bebauungsplan) um eine Angelegenheit, über die weder der Rat oder die Stadtbezirksräte zu beschließen haben noch der Hauptverwaltungsbeamte zuständig ist. Daher besteht eine Beschlusszuständigkeit des Verwaltungsausschusses. Diese wurde auch nicht auf einen Ausschuss gemäß § 6 Hauptsatzung übertragen. Daher bleibt es bei der Zuständigkeit des Verwaltungsausschusses.
Anlass
Die Verwaltung hatte in dieser Sache bereits im Rahmen einer Mitteilung die Gründe benannt, die dafür sprechen, diese Fläche im Flächennutzungsplan weiter darzustellen (DS 22-18190-01).
Elementare Aufgabe jeder Kommune ist es, im Sinne einer gemeinwohlorientierten Stadtentwicklung ausreichend Flächen für Wohnnutzung und Flächen für Arbeitsplätze auszuweisen. Braunschweig verfügt als Wissenschaftsstadt über eine Vielzahl von hochqualifizierten Arbeitsplätzen in der Universität, den Forschungseinrichtungen, am Forschungsflughafen und an verschiedenen Bürostandorten. Braunschweig verfügt aber traditionell auch über mehrere Zehntausend produktionsorientierte Arbeitsplätze. Die Daseinsfürsorge der Stadt bezieht sich selbstverständlich auch auf das Gewerbe. Es müssen also auch bedarfsgerecht Gewerbe- und Industriegebiete ausgewiesen werden, damit die Stadt sich nachhaltig und resilient entwickeln kann. Die Stadt Braunschweig benötigt dringend weitere Flächen zur Ansiedlung von Betrieben.
In keinem anderen Stadtbereich in Braunschweig gibt es so günstige verkehrliche Bedingungen (Autobahn, Hafen, Güterbahnhof) wie hier. Es gibt auch keine vergleichbar großen Flächen, die sich für industrielle und gewerbliche Nutzung eignen, weil andere Flächen mit ähnlicher Größe zu geringe Abstände zu Wohngebieten haben. Auch die regionale Analyse der Flächenbereitstellung von Gewerbeflächen hatte zum Ergebnis, dass Bedarf vorhanden ist und die hier in Rede stehende Fläche besondere Bedeutung für die gewerbliche Entwicklung der Region hat (Konzept regionalbedeutsamer Gewerbestandorte für den Großraum Braunschweig, KOREG).
Im Rahmen einer umfangreichen, gemeinsam mit der Stadt Salzgitter erarbeiteten interdisziplinären Machbarkeitsstudie wurden alle Aspekte der fachplanerischen und wirtschaftlichen Machbarkeit überprüft – mit positivem Ergebnis.
Der Schlussfolgerung des Antrages, dass eine gewerbliche Nutzung dem beschlossenen Klimaschutzkonzept der Stadt diametral entgegensteht, kann mit Blick auf die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie seitens der Verwaltung nicht gefolgt werden.
Zudem lassen sich derart komplexe Fragen der Stadtentwicklung nur im Rahmen einer integrativen Betrachtung aller fachlichen Zusammenhänge – wie es bei der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes geschieht - zielführend klären. Ein Änderungsverfahren zur Herausnahme der Flächen aus dem Flächennutzungsplan im Vorgriff auf den neuen FNP ließe sich mangels räumlicher Alternativen und in Anbetracht des nachgewiesenen Bedarfs nicht begründen.
Die Stadt Braunschweig erarbeitet derzeit den Entwurf des neuen Flächennutzungsplanes. Im Zuge dessen werden die unterschiedlichen Belange (Nachfrage nach gewerblicher Baufläche, Verkehr, Klima, Umwelt, …) zusammengeführt und eine Entscheidung vorbereitet. Bestandteil dieses Prozesses ist auch die Erstellung eines Umweltberichtes, der zusammenfassende Einschätzungen für alle neuen Baugebiete enthält.
Vor diesem Hintergrund ist es folgerichtig und absehbar, dass diese Fläche auch im neuen Flächennutzungsplan als gewerbliche Baufläche vorgeschlagen werden wird.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass bei einer späteren Bebauungsplanung für dieses Gebiet selbstverständlich aktuelle Standards zum Klima- und Umweltschutz zum Tragen kommen werden, wie z.B. neue Handlungsansätze zur Bewältigung von Starkregen (Konzept Schwammstadt), Durchgrünung, Biodiversität oder Energiekonzept. Zielrichtung ist mehr denn je, ein nachhaltiges Gewerbegebiet im Oberzentrum Braunschweig zu entwickeln, um damit vergleichbar deutlich flächenintensivere alternative Baugebiete in der Peripherie mit weitaus höheren Flächenverbrauch und negativen Umweltfolgen zu vermeiden.
