Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 23-21759
Grunddaten
- Betreff:
-
Städtisches Teilkonzept zur Umsetzung des Ganztagsbetriebs an der Grundschule Wenden
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 40 Fachbereich Schule
- Beteiligt:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Geoinformation; DEZERNAT III Stadtplanungs-, Verkehrs-, Tiefbau- und Baudezernat; 65 Fachbereich Gebäudemanagement; DEZERNAT VIII -Umwelt-, Stadtgrün-, Sport- und Hochbaudezernat
- Verantwortlich:
- Dr. Rentzsch
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Schulausschuss
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Vorberatung
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25.08.2023
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Erledigt
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Ausschuss für Planung und Hochbau
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Vorberatung
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08.09.2023
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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19.09.2023
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Sachverhalt
Sachverhalt:
1. Vorbemerkung
Im Rahmen eines Normenkontroll-Eilverfahrens zum Bebauungsplan „Trakehnenstraße/Breites Bleek“ hat das OVG Lüneburg am 02.06.2020 festgestellt, dass die Kostenbeteiligung der Investoren am Ausbau der Ganztagsinfrastruktur an der Grundschule (GS) Stöckheim rechtlich nicht zulässig war.
Um eine Beteiligung der Investoren zu ermöglichen, muss nachvollziehbar dargelegt werden,
inwieweit das Neubaugebiet kausal ist für steigende Schülerzahlen und für die Einrichtung
eines Ganztagsbetriebs. Dies kann durch ein stadtweites Konzept oder spezifische Teilkonzepte erfolgen, die vom Rat beschlossen werden müssen. Darüber hinaus wurde bemängelt, dass bei der Darstellung der Kosten im o. g. städtebaulichen Vertrag keine Differenzierung zwischen vorhabenbedingten Mehrkosten und „Sowiesokosten“ erfolgt ist. Die Ermittlung der tatsächlichen voraussichtlichen Kosten kann aber in einem zweiten Schritt nach Erstellung eines Teilkonzepts oder stadtweiten Konzepts erfolgen. Bei der großen Anzahl städtischer Grundschulen und der starken Dynamik hinsichtlich der Entwicklung neuer Wohnbaugebiete ist es schwierig, ein stadtweites Konzept für alle Grundschulen zu entwickeln. Daher wurden mit der Ds 20-14409 die ersten Teilkonzepte für die GS Querum und die GS Rautheim vorgelegt.
Bereits seit dem Ratsbeschluss „Schulkindbetreuung und Ganztagsschule“ (Ds 2654/13) hat
die Verwaltung den Auftrag erhalten, sukzessive alle Grundschulen nach dem „Braunschweiger Modell“ zu Ganztagsgrundschulen auszubauen. Am 26.09.2017 hatte der Rat einen Umsetzungsplan für den „Ausbau der Kooperativen Ganztagsgrundschule“ (Ds 17-05080-01) beschlossen. In diesem Plan wurde eine Reihenfolge nach systematischen Kriterien zum Ausbau der 23 zum damaligen Zeitpunkt noch nicht im Ganztag befindlichen Grundschulen festgelegt.
Bei der stadtweiten schrittweisen Umwandlung zu Ganztagsschulen wird bereits berücksichtigt, zu erweiternde Grundschulen ohne Ganztagsbetrieb zeitgleich zu Ganztagsschulen auszubauen, um die daraus folgenden (zeitlichen und wirtschaftlichen) Synergieeffekte in der Planungs- und Bauphase nutzen zu können. Dieses Vorgehen entspricht den Ratsbeschlüssen zum Ausbau der Ganztagsschulen in Braunschweig. Braunschweiger Grundschulen, die zu Ganztagsschulen umgewandelt werden, erhalten eine Ausstattung nach dem „Standardraumprogramm für Ganztagsgrundschulen“ (Ds 18-06621, kurz „SRP“), das eine Ganztagsversorgung von 100 Prozent der Schülerinnen und Schüler (SuS) vorsieht. Dies entspricht auch dem ab dem Jahr 2026 jahrgangsweise aufsteigenden (beginnend mit dem 1. Schuljahrgang) bundesweit gültigen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung.
2. Grundlagen zur Ermittlung der Schülerzahlen an Grundschulen
Städtische Grundschulen haben – mit Ausnahme der Bekenntnisgrundschulen, für die
das ganze Stadtgebiet als Schulbezirk gilt – eigens definierte und zugewiesene Grundschulbezirke. Diese werden über die städtische Schulbezirkssatzung festgelegt. Hierfür werden alle Straßen und Hausnummern einem bestimmten Bezirk zugeordnet.
Die voraussichtliche Schülerzahlentwicklung einer Grundschule wird auf der Basis einer
Übersicht von Schulanfängerinnen und -anfängern für die nächsten sechs Jahre berechnet.
Diese Kinder sind die bereits in einem Schulbezirk wohnhaften 0- bis 6-jährigen Kinder.
Durch Zu- und Wegzüge können sich die Zahlen im Laufe der Jahre bis zum Einschulungszeitpunkt ändern. Zudem werden für die jeweiligen Schulen übliche standortspezifische Fluktuationsquoten angenommen, die berücksichtigen, dass Eltern und Erziehungsberechtigte sich auch für eine nicht-bezirkliche Schule bei der Einschulung entscheiden können. Hierzu gehören die bereits gen. Bekenntnisschulen, Schulen in freier Trägerschaft und Förderschulen. Außerdem wird bei der Klassenbildung noch der Anteil der inklusiv beschulten Kinder berücksichtigt, so dass die maximalen Klassengrößen unter der im Klassenbildungserlass festgelegten Höchstgrenze von 26 SuS liegen können.
Durch die Größe der Baugebiete wird von einem erheblichen Zuzug von SuS ausgegangen. Die Anzahl der SuS ist abhängig von der Größe der jeweiligen Wohnbaugebiete, d. h. der Anzahl der Wohneinheiten (WE), der Art der Bebauung wie Mehrfamilienhäuser / Geschosswohnungsbau (MFH) oder Einfamilienhäuser (EFH, hierzu zählen freistehende EFH und Reihen-/Doppelhäuser) sowie den Größen der Wohnungen bzw. von einer etwaigen Zweckgebundenheit. Bei MFH wird durchschnittlich von 2 Bewohnerinnen und Bewohnern je WE ausgegangen, bei EFH von 3 Personen je WE, die hinzuziehen. Diese Werte entsprechen den langjährigen Erfahrungen aus vorherigen Baugebieten. Die Anzahl der ermittelten Kinder ergibt sich aus der Summe aller WE von MFH und EFH, die nicht unter die eben genannten Kategorien fallen. Bei MFH wird ein Anteil von 7 Prozent zusätzlicher SuS angenommen, bei EFH 9 Prozent aller Bewohnerinnen und Bewohner angenommen. Dies sind Erfahrungswerte. Abweichungen von diesen Durchschnittswerten nach unten als auch nach oben sind möglich, je nachdem wie attraktiv die neuen Häuser oder Wohnungen für Familien sind. Die Durchschnittswerte entsprechen dabei nicht der demografischen Verteilung in der Bevölkerung, sondern beziehen sich ausschließlich auf den Bezug neuer WE.
3. Teilkonzept GS Wenden
Die GS Wenden wurde in der Liste zum Ausbau der umzuwandelnden Schulen auf den 9. von 23 Plätzen gesetzt. Die Raumprogramme der davor platzierten GS wurden mit Ausnahme GS Mascheroder Holz (Platz 7) und Volkmarode (8) bereits verabschiedet. Grundsätzlich kann von dieser Rangfolge abgewichen werden, wenn dies aus wirtschaftlichen Erwägungen sinnvoll ist. Aufgrund des großen neuen Wohnbaugebiets Wenden-West, das in zwei Abschnitten realisiert werden soll, muss den GS Wenden erweitert werden. Zu gegebener Zeit wird ein Raumprogramm für die GS Wenden nach dem SRP (mit Ganztagsbetrieb) entwickelt. Die Schule soll nach der Einführung des Ganztags eine gemeinsame Mensa mit dem benachbarten Lessinggymnasium nutzen (s. Ds 23-21637, parallel im Gremienlauf).
Ohne die Berücksichtigung des Baugebiets Wenden-West würden sich die Schülerzahlen wie folgt entwickeln:
Tab. 1: Schülerzahlentwicklung der GS Wenden bis zum Schj. 2028/2029*
Schuljahr | Klasse 1 | Klasse 2 | Klasse 3 | Klasse 4 | Summe | |||||
| SuS | Kl. | SuS | Kl. | SuS | Kl. | SuS | Kl. | SuS | Kl. |
2021/2022 | 47 | 2 | 52 | 3 | 50 | 3 | 44 | 2 | 193 | 10 |
2022/2023 | 62 | 3 | 47 | 2 | 51 | 3 | 47 | 3 | 207 | 11 |
2023/2024 | 53 | 3 | 62 | 3 | 47 | 2 | 51 | 3 | 213 | 11 |
2024/2025 | 61 | 3 | 53 | 3 | 62 | 3 | 47 | 2 | 223 | 11 |
2025/2026 | 68 | 3 | 61 | 3 | 53 | 3 | 62 | 3 | 244 | 12 |
2026/2027 | 66 | 3 | 68 | 3 | 61 | 3 | 53 | 3 | 248 | 12 |
2027/2028 | 58 | 3 | 66 | 3 | 68 | 3 | 61 | 3 | 253 | 12 |
2028/2029 | 48 | 2 | 58 | 3 | 66 | 3 | 68 | 3 | 240 | 11 |
*Schj. 2021/2022 und 2022/2023: Zahlen der Schulstatistiken für die allgemein bildenden Schulen, ab dem Schj. 2023/2024 auf Basis der Statistiken und der Übersichten von Schulanfängerinnen und -anfänger
Demnach erreicht die Schule eine stabile 3-Zügigkeit, lediglich im letzten betrachteten Schj. 2028/2029 wäre demnach im 1. Schuljahrgang eine 2-Zügigkeit möglich.
Im 1. Bauabschnitt (BA) des Wohnbaugebiets Wenden-West entstehen ca. 180 neue WE, die meisten davon im MFH. Sobald die dort wohnhaften Kinder (ca. 7 SuS pro Schuljahrgang) zusätzlich an der GS Wenden aufgenommen werden, erreicht die Schule in einigen Klassenstufen ihre Kapazitätsgrenze.
Für den 2. BA sind ca. 700 WE geplant, davon 611 ca. in MFH und ca. 89 in EFH. Nach den unter 2. dargestellten Berechnungsgrundlagen sind folgende zusätzliche SuS zu erwarten:
MFH (durchschnittlich 2 Personen, Quote: 7 Prozent, gerundet):
611 (WE) * 2 (Personen) * 0,07 (Quote) = 86 (SuS)
EFH (durchschnittlich 3 Personen, Quote: 9 Prozent, gerundet):
89 (WE) * 3 (Personen) * 0,09 (Quote) = 24 (SuS)
Insgesamt 86 + 24 SuS = 110 SuS entsprechen – da ausschließlich ganze Schulplätze berücksichtigt werden können – aufgerundet 28 SuS pro Schuljahrgang.
An der GS Wenden sorgen die prognostisch ermittelten 28 SuS aus dem Baugebiet Wenden-West, 2. BA, dafür, dass sich die Schule 4- statt 3-zügig entwickelt (104 zusätzliche Plätze). Dementsprechend ist beim Ausbau die Ganztagsinfrastruktur für eine 4-zügige Ganztagsgrundschule analog zum SRP für Ganztagsgrundschulen vorzusehen. Der 4- statt 3-zügige Ausbau wird ausschließlich durch die prognostizierten 110 zusätzlichen SuS aus dem 2. BA erforderlich.
