Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 23-21226-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Schulverkehr und Schulstraßen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 40 Fachbereich Schule
- Beteiligt:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Verantwortlich:
- Dr. Rentzsch
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Schulausschuss
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zur Beantwortung
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25.08.2023
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Gemäß Antrag der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN wurde das Thema Schulverkehr und Schulstraßen auf die Tagesordnung der Sitzung des Schulausschusses am 25.08.2023 aufgenommen (Ds 23-21226). Folgende Punkte sollten vorgestellt werden:
- Problemlagen und Konflikte durch Schulverkehr an Braunschweiger Schulstandorten
- Bisherige und kontinuierliche Maßnahmen zur Konfliktvermeidung
- Die aktuelle Rechtslage zu Schulstraßen
- Exemplarische Schulstraßen aus anderen Kommunen
- Einschätzungen von Schulakteur:innen zu Schulstraßen
- Problemlagen und Konflikte durch Schulverkehr an Braunschweiger Schulstandorten
Die Verwaltung veröffentlicht für jeden Grundschulbezirk einen Schulwegeplan. Dieser wird in Kooperation mit der Polizeiinspektion Braunschweig und den Schulen erstellt. Die dort empfohlenen Wege sind als sicher einzustufen.
Es kommt allerdings regelmäßig zu Beschwerden aufgrund von Problemsituationen, die von so genannten Elterntaxis verursacht werden: Eltern bringen ihre Kinder mit dem Pkw zu Unterrichtsbeginn so nah wie möglich vor die Schule und holen sie nach Unterrichtsende auch mit dem Pkw ab.
Die Verwaltung hat zu diesem Punkt eine Stellungnahme der Polizeiinspektion eingeholt. Diese teilt mit, dass an allen Grundschulen und vielen weiterführenden Schulen, explizit an den IGS Weststadt und IGS Franzsches Feld, das Problem der Elterntaxis bestehe. Als Begründung der Eltern diene u. a. die Aussage, dass der Schulweg zu unsicher sei. Die Polizei beobachtet jedoch, dass durch anhaltende und abfahrende Pkw bzw. aus- und einsteigende sowie sich bewegende Schüler:innen gefährliche Situationen entstünden. Eine Unfallhäufungsstelle bestehe an keiner Schule, allerdings sei es nur dem „Glück“ zu verdanken, dass es vor den Schulen in den letzten fünf Jahren zu keinen nennenswerten Verkehrsunfällen gekommen sei.
- Bisherige und kontinuierliche Maßnahmen zur Konfliktvermeidung
Eine kontinuierliche Konfliktvermeidung ist vor allem über die Verhaltensebene der Erziehungsberechtigten, der Schüler:innen sowie der weiteren Verkehrsteilnehmenden zu gewährleisten. Bauliche Maßnahmen können flankierend unterstützen.
Die Verhaltensebene der Schüler:innen wird im Curriculum Mobilität thematisiert. Fast alle Braunschweiger Grundschulen haben Mobilitätsbeauftragte ernannt, die fächerübergreifende Mobilitätskonzepte gestaltet haben. Diese Konzepte basieren auf dem RdErl. d. MK vom 1.03.2021. In diesem so genannten BNE-Erlass (Bildung für nachhaltige Entwicklung) werden Schulen aufgefordert, BNE systematisch in Unterricht und Schulkultur zu verankern und qualitativ weiterzuentwickeln. Das Curriculum Mobilität mit seinen Facetten „sicher, selbstständig und gesund mobil sein, sowie verantwortungsbewusst, nachhaltig und zukunftsfähig mobil sein“ unterstützt Schulen bei der Umsetzung des BNE-Erlasses. Das Curriculum Mobilität bietet einen schulform- und fächerübergreifenden Ansatz, um Kompetenzen des Erkennens, Bewertens und Handelns im Lernbereich Mobilität in der Schule zu fördern. Angestrebte Teilkompetenzen in den Jahrgängen 1 bis 4 sind zum Beispiel (Bildungsportal Niedersachsen: Das Curriculum Mobilität):
- Risiken, Gefahren und Unsicherheiten im Handlungsfeld Mobilität erkennen und abwägen
- Zielkonflikte bei der Reflexion über Handlungsstrategien im Bereich Mobilität berücksichtigen
- An kollektiven Entscheidungsprozessen im Handlungsfeld Mobilität teilhaben Empathie und Solidarität für andere zeigen
Die für ihre Grundschule zuständige Verkehrssicherheitsberater:innen der Polizeiinspektion Braunschweig unterbreiten Unterstützungsangebote, z. B. durch Radfahrtraining (vor Ort, Bereitstellung von schulspezifischen Videos usw.), durch Abnahme der Radfahrprüfung, durch Besuche von Elternabenden oder durch Verkehrserziehung.
Als Schulträgerin unterstützt die Stadt Braunschweig insbesondere Grundschulen auf vielfältige Weise, z. B. durch die Jugendverkehrsschule (inkl. Finanzierung und Organisation der Beförderung), durch Entwicklung, Bereitstellung und Pflege der Schulwegepläne sowie Entwicklung, Bereitstellung und Pflege des Schulradwegeplanes.
Die Stadt Braunschweig wirkt am Runden Tisch Sichere Schulwege mit. Vertreten sind hier außerdem der Braunschweigische Gemeinde-Unfallversicherungsverband (BS GUV), das Regionale Landesamt für Schule und Bildung Braunschweig (RLSB BS), die Polizei, die Verkehrswacht Braunschweig e. V., der ADAC sowie der Stadtelternrat und der Stadtschülerrat. Über den Runden Tisch ist die Möglichkeit gegeben, dass Belange an die Verwaltung herangetragen und gemeinsam Lösungen erarbeitet werden können.
Als konkrete Maßnahme zur Konfliktvermeidung hat der Runde Tisch an vier Braunschweiger Grundschulen pilothafte Hol- und Bringzonen eingeführt. Diese Zonen werden als neues Instrument erprobt, um zu evaluieren, ob sie ein Faktor zur Reduzierung von Elternverkehren sein können. So sie auf Akzeptanz stoßen und durch sie zur Konfliktvermeidung beigetragen werden kann, kann eine Verstetigung und ggf. Ausweitung erwogen werden. Das Projekt ist noch nicht abgeschlossen, die Rückmeldungen sind bisher differenziert, aber optimistisch:
- Die Grundschule Edith Stein beobachtet durch eine gut frequentierte Nutzung der Hol- und Bringzone einen Rückgang an Elterntaxis.
- Die Grundschulen Broitzem und Diesterwegstraße melden zurück, dass ihre Zonen kaum benutzt werden und deshalb wenig Einfluss auf die Anzahl der Elterntaxis haben. Sie sehen den Grund darin, dass die Verortungen nicht den üblichen Verkehrswegen der Eltern entsprechen und dass ein Umweg nicht in Kauf genommen wird. Mit diesen Schulen wird aktuell abgestimmt, welche Orte geeigneter sind. Das Projekt wird dann fortgeführt.
- Der Schulelternrat der Grundschule Wenden und auch der zuständige Ansprechpartner der Polizei melden, dass die Hol- und Bringzone häufig genutzt wird. Um die Nutzung noch zu erhöhen, wurden mit dem Schulelternrat für das kommende Schuljahr weitere Schritte vereinbart.
Bei der Sicherung von Arbeitsstellen im Straßenraum für die Durchführung von Baumaßnahmen (Baustellen) berücksichtigt die Stadt Braunschweig die in den Schulwegplänen empfohlenen Schulwege sowie bestehende Hol- und Bringzonen, indem z. B. ein Fußgängernotweg eingerichtet oder eine bestehende Hol- und Bringzone verlegt wird. Bei betroffenen Schulwegen auf Hauptverkehrsstraßen wird nach Möglichkeit eine gesicherte Querung gefordert und angeboten.
Turnusmäßige Geschwindigkeitskontrollen mit den Messfahrzeugen und/oder der Semistation (sog. Blitzanhänger) erfolgen in Abstimmung mit der Polizei vor sensiblen Einrichtungen, zu denen auch Schulen gehören, sowie an empfohlenen Schulwegen. Kontrollen an empfohlenen Schulwegen erfolgen dort, wo aufgrund erhobener Geschwindigkeitsprofile größere Geschwindigkeitsübertretungen festgestellt wurden. In Abhängigkeit von den jeweiligen Messergebnissen werden die Überwachungsrhythmen angepasst. Zusätzlich installiert die Verwaltung an wechselnden Standorten temporär Geschwindigkeitsmessdisplays auch im Rahmen der Schulwegsicherung, um Verkehrsteilnehmer:innen auf die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zu sensibilisieren.
Zudem hat die Verwaltung ihren Spielraum für die Ausweisung von Tempo 30-Zonen, sowie die Anordnung von Streckenabschnitten mit einem Tempolimit auf 30 km/h im Bereich vor sensiblen Einrichtungen (u. a. vor Schulen) insgesamt schon weit ausgenutzt (siehe Ds 22-19336).
- Die aktuelle Rechtslage zu Schulstraßen
Eine Schulstraße ist kein Begriff, der sich unmittelbar aus der Straßenverkehrsordnung (StVO) ergibt. Als Schulstraße wird die temporäre Sperrung einer Straße für den motorisierten Individualverkehr zu den Bring- und Abholzeiten im Bereich von Schulen bezeichnet. Eine solche Sperrung kann auf der Grundlage der StVO in zwei Varianten erfolgen:
Variante 1: Temporäre Sperrung durch dauerhafte Beschilderung
Durch die Anordnung eines zeitlich begrenzten (z. B. an Schultagen von Mo. - Fr. von 7:30 Uhr bis 8:15 Uhr und von 14:30 Uhr bis 15:30 Uhr) Durchfahrtverbots für Kraftfahrzeuge (Verkehrszeichen 260) wird ein bestimmter Straßenabschnitt vor einer Schule für den Kraftfahrzeugverkehr grundsätzlich gesperrt.
Berechtigten Personen (z. B. Anwohner:innen oder Mitarbeiter:innen zum Erreichen der Grundstücke, ggf. erforderliche Lieferverkehre) dürfen nicht – auch nicht temporär – ausgeschlossen werden. Ihnen kann durch die Erteilung einer gebührenpflichtigen Ausnahmegenehmigung nach der StVO die Möglichkeit eingeräumt werden, im gesperrten Streckenabschnitt liegende Grundstücke mit Kraftfahrzeugen zu erreichen. Bei dieser Variante, die bereits heute als dauerhafte Beschilderung zulässig ist, kann der öffentlich gewidmete Straßenraum gem. § 45 Abs. 1 Satz 1 StVO aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs für den motorisierten Individualverkehr beschränkt werden. Einsatz- und Rettungsfahrzeuge, Fußgänger:innen, Radfahrer:innen sowie berechtigte Kraftfahrer:innen dürfen passieren.
Anmerkung zur Notwendigkeit einer gebührenpflichtigen Ausnahmegenehmigung nach der StVO: Die Zusatzbeschilderung „Anlieger frei“ wäre hier nicht zielführend. Nach der Rechtsprechung ist Anlieger, wer u. a. ein Grundstück zu einer Erledigung aufsucht, worunter auch die Hol- und Bringverkehre einer Schule fallen. Über die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach der StVO ist durch Einzelfallprüfung und im Rahmen der personellen Möglichkeit durch die Fachverwaltung zu entscheiden. Die Gebühr für z. B. eine Jahresausnahmegenehmigung beträgt aktuell 200,00 €, die Gebühr für eine Tagesausnahmegenehmigung 23,00 €; eine Gebührenbefreiung kommt in der Regel nicht in Betracht.
Variante 2: Zeitlich befristeter Verkehrsversuch
Mit dieser Variante besteht die Möglichkeit, eine Schulstraße im Rahmen eines befristeten Verkehrsversuchs zur Erforschung des Verkehrsverhaltens, der Verkehrsabläufe sowie zur Erprobung geplanter verkehrssichernder oder verkehrsregelnder Maßnahmen einzuführen. Zur Erhaltung der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs wird ein bestimmter Streckenabschnitt des öffentlichen Verkehrsraumes vor einer Schule gem. § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 StVO für den Kraftfahrzeugverkehr temporär gesperrt. Dies könnte z. B. an Schultagen von Montag bis Freitag von 7:30 Uhr bis 8:15 Uhr und von 14:30 Uhr bis 15:30 Uhr geschehen. Die Sperrung erfolgt schultäglich jeweils morgens und nachmittags durch Aufstellung einer Beschilderung mit dem Verkehrszeichen 260 sowie einer Absperrschranke. Die Beschilderung und die Absperrschranke muss also zu den genannten Zeiten durch eine verantwortliche Person (mit entsprechenden Fachkenntnissen zur Aufstellung von Verkehrszeichen, Verkehrseinrichtungen und Regelung des Verkehrs) an jedem Schultag zweimal auf- und wieder abgebaut werden. Auch Anlieger dürfen in den abgesperrten Bereich nicht einfahren; sie dürfen während der Sperrung lediglich von ihrem Grundstück, ihrer Garage oder einem Parkplatz aus der Straße herausfahren. Einsatz- und Rettungsfahrzeuge, Fußgänger:innen und Radfahrer:innen dürfen passieren.
Ein solcher Verkehrsversuch könnte aktuell als befristetes Pilotprojekt angeordnet werden, eine dauerhafte Anordnung ist in der StVO bislang nicht verankert.
- Exemplarische Schulstraßen aus anderen Kommunen
Nach Kenntnis der Verwaltung gibt es aktuell ein Pilotprojekt zu Schulstraßen in Deutschland. Dieses wird von der Stadt Köln seit Februar bzw. März 2023 an zwei Grundschulen durchgeführt und dauert jeweils ein Jahr. Die Grundschulen zeichnen sich durch sehr aktive Verkehrserziehung aus und haben sich das Projekt ausdrücklich gewünscht. Beide Schulen liegen in Wohngebieten und grenzen nicht an Hauptverkehrsadern.
Die Stadt Köln hat die jeweiligen Schulakteur:innen sowie die Anwohner:innen in die Planungen einbezogen und involviert sie weiterhin in der Durchführungsphase. Eine Evaluation des Projekts soll erfolgen.
Die Straßensperrungen dauern von 7:45 Uhr bis 8:30 Uhr und 14:45 Uhr bis 15:15 Uhr und erfolgen durch die Beschilderung mittels Zusatzschilder und durch Schranken (Verkehrszeichen 600). Den Auf- und Abbau übernehmen Eltern. Ordnungsamt und Polizei unterstützen durch Überwachung. Ferien und Feiertage werden ausgespart, diese Information erfolgt ebenfalls durch zusätzliche Beschilderung.
Da das Projekt erst im Februar bzw. März 2023 begonnen hat, ist eine Einschätzung von Seiten der Kölner Verwaltung bisher nicht möglich. Die Kommentare auf der Homepage ergeben ein vielfältiges Bild. Die Kölner Verwaltung moderiert diese Diskussion, die zum Teil sehr emotional geführt wird.
Weitere Informationen zum Pilotprojekt in Köln:
- https://so-stadt.de/so-koeln/news/koeln-als-vorreiter-schulstrassen-fuer-einen-sicheren-schulweg
- https://www.stadt-koeln.de/artikel/72337/index.html
- https://www.stadt-koeln.de/mediaasset/content/pdf66/verkehrssicherheit/schulstrassen.pdf
- Einschätzungen von Schulakteur:innen zu Schulstraßen
Das Thema Schulstraßen wurde im Sprecher:innenkreis der Schulleitungen der Braunschweiger Schulen am 6. Juni 2023 thematisiert. Die Einschätzungen können wie folgt zusammengefasst werden: Grundsätzlich besteht Einvernehmen, dass Elterntaxis ein ernstzunehmendes Problem an Schulen seien und die Verkehrssituation vor den Schulen zu Schulbeginn und -ende unübersichtlich und unsicher sei. Zudem werde teilweise eine zunehmende Aggressivität in der Elternschaft festgestellt. Nach Kenntnisstand der Anwesenden habe sich glücklicherweise vor den Schulen noch kein ernster Unfall ereignet – dies müsse allerdings von der Polizei geprüft werden (siehe Punkt 1). Die meisten Schulen in Braunschweig lägen direkt an Straßen mit sehr hohem Verkehrsaufkommen bzw. an Durchfahrtsstraßen, sodass das Einrichten einer Schulstraße voraussichtlich schwer möglich sei. Sollten Schulstraßen eingerichtet werden, bestehe die Gefahr, dass sich der Problembereich verlagere. Dies könne in einem Modellprojekt überprüft werden. Einige Anwesende berichten, dass das Instrument der Eltern- oder Schülerlotsen sehr erfolgreich funktioniere.
Auf Bitten der Verwaltung diskutierte der Stadtelternrat Braunschweig (StER) ebenfalls das Thema Schulstraßen und heißt die Idee grundsätzlich gut, da sie mehr Sicherheit für Schüler:innen im Straßenverkehr bedeuten kann. Allerdings gibt der StER mehrere Aspekte zu bedenken, die auch auf Erfahrungen der bisherigen Mitarbeit im Runden Tisch Sichere Schulwege fußen: Wird die direkte Straße an der Schule gesperrt, werden aller Kenntnis nach die Eltern im näheren Umkreis, also in den Nebenstraßen, parken und damit das Problem auf andere Anwohner:innen verlagern. Daher wird das Einrichten von Hol- und Bringzonen in Absprache mit Schule und Eltern als sinnvoll erachtet. Weiterhin gibt der StER zu bedenken, dass nicht jede Straße vor einer Braunschweiger Schule zeitweise für den Durchfahrtsverkehr gesperrt werden kann. Einige Schulen liegen z. B. an wichtigen Verkehrsadern. Es muss individuell geschaut werden, an welcher Schule das Projekt umsetzbar ist, ohne dass es zu massiven Eingriffen in den laufenden Verkehr kommt.
Zudem ist es nach Ansicht des StER den Eltern nicht zuzumuten, den Auf- und Abbau der Schranken zu gewährleisten. Ebenso wenig hält er es für umsetzbar, dass diese Aufgabe von Seiten der Schulen übernommen werden kann. Der StER würde sich bei der Einführung von Schulstraßen regelmäßige Kontrollen durch die Sicherheitsbehörden wünschen. Dies würde für diese einen erheblichen Mehraufwand bedeuten, wobei die Frage aufgeworfen wird, ob nicht auch die Einrichtung einer regelmäßig kontrollierten Tempo-30-Zone eine gute Lösung sein könnte.
Schließlich sieht der StER bei allen Schulen Potential, bereits vorhandene Präventionsmaßnahmen für sicheres Verkehrsverhalten von Schüler:innen zu verstärken bzw. konsequenter durchzusetzen. So haben beispielsweise Grundschulen ihnen zugewiesene Polizeibeamte, welche für die Prävention und Ausbildung im Verkehrssektor zuständig sind. Diese können auf Elternabenden und Informationsveranstaltungen das Thema ansprechen und bearbeiten. Auch weiterführende Schulen können solche Veranstaltungen durchführen und im Schulkonzept verankern.
Der Stadtschülerrat Braunschweig (SSR) findet grundsätzlich, dass allen Schüler:innen ein sicherer Schulweg gewährleistet werden muss und hält Schulstraßen deshalb für eine sinnvolle Möglichkeit. Er weist auch darauf hin, dass es in Braunschweig mit dem Gymnasium Kleine Burg bereits eine Schule gibt, die in einer vergleichbaren Situation angesiedelt ist. Der SSR schlägt vor, dass alle Braunschweiger Schulen und deren Schüler:innenvertretung (SV) befragt werden, ob sie eine Schulstraße für notwendig halten, ob sie in ihrer örtlichen Umgebung sinnvoll umgesetzt werden kann und ob sie letztendlich die Einrichtung wünschen. Um insbesondere die kleinsten Schüler:innen zu schützen und gleichzeitig Elterntaxis vorzubeugen, würde der SSR bei der Auswahl der einzurichtenden Schulstraßen Grundschulen priorisieren. Er weist jedoch darauf hin, dass wichtige Faktoren vor der Einrichtung einer Schulstraße beachtet werden müssen und diese eventuell verhindern, dazu gehört beispielsweise eine kurze Distanz zwischen zwei Schulen.
Vor Berufsbildenden Schulen würde der SSR keine Schulstraßen einrichten, da deren Schüler:innen häufig selbst mit dem Auto kommen und diese Schulen oft eigene Parkplätze zur Verfügung stellen.
Abschließend betont der SSR den Wunsch, dass die Verwaltung in Zukunft die Möglichkeit der Einrichtung von Schulstraßen bereits bei der Planung neuer Schulen berücksichtigt.
Insgesamt würde sich der SSR über ein solches Pilotprojekt freuen: Es wäre deutschlandweit eines der ersten in dieser Form und würde zeigen, wie innovativ und besonders schüler:innenfreundlich Braunschweig ist.
Aus Verwaltungssicht ist ein pauschales Mobilitätskonzept für Schulen nicht möglich, da die Gegebenheiten und Standorte zu unterschiedlich sind. Es ist jeweils eine individuelle Betrachtung notwendig. Die Verwaltung schlägt vor, den Runden Tisches zu bitten, sich mit der Thematik Schulstraßen näher zu beschäftigen, die Geeignetheit von Schulstraßen auch im Vergleich mit anderen Maßnahmen, wie beispielsweise Hol- und Bringzonen, abzuwägen und je nach Ergebnis der Abwägung ggf. eine geeignete Modellschule auszuwählen.
Die Wirksamkeit der beschriebenen Varianten 1 und 2 dürfte entscheidend von der Akzeptanz des beschriebenen Durchfahrtverbots abhängen. Unterschiedliche, auch sehr kritische Reaktionen der Anlieger:innen sind zu erwarten. Räumliche Verlagerungen der Elternverkehre können nicht ausgeschlossen werden. Daher sollten bei einer möglichen Einführung einer Schulstraße begleitend auch geeignete Kommunikationsmaßnahmen mitgeplant sowie Hol- und Bringzonen in der Nähe einer Schule eingerichtet werden.
