Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 23-21025-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden, um einen Fahrradweg in beide Richtungen befahren zu dürfen.
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen
- Verantwortlich:
- Wiegel
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 221 Weststadt
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zur Kenntnis
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23.08.2023
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der Fraktion Bündnis 90 - DIE GRÜNEN im Stadtbezirksrat 221 vom 03.04.2023 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Zu 1.)
Der Rat hat den „Ziele- und Maßnahmenkatalog "Radverkehr in Braunschweig" - Änderungsantrag zum TOP "Braunschweigs Weg für einen besseren Radverkehr" (DS 20-13342-02) beschlossen. Auf der Basis dieses Beschlusses ist die Verwaltung bestrebt, zur Optimierung des Radverkehrs mit Blick auf die Sicherheit der Verkehrsteilnehmenden zukünftige Radverkehrsanlagen nur in guten und ausreichend breiten Querschnitten auszuweisen.
Bei den in der Anfrage genannten Beispielen handelt es sich um Altfälle, die nicht mehr als Referenz herangezogen werden sollten.
Zu 2.)
Wie in der DS 22-19401-01 erläutert, müsste für eine Verbreiterung des Radwegs auf „Braunschweiger Standard“ der bepflanzte Trennstreifen auf gesamter Länge zwischen KPW und Donauknoten versiegelt werden. Somit würde ein großer Baumbestand entfallen. Dies wird von der Verwaltung aus ökologischer Sicht für bedenklich erachtet und unter Abwägung der Interessen nicht empfohlen.
