Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 23-21599-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Zu dem Antrag der FDP-Fraktion (23-21599) vom 14.06.2023 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

Dem Antrag sollte nach Einschätzung der Verwaltung nicht gefolgt werden. Kofinanzierungsmöglichkeiten eines Pilotprojekts sowie laufende Kofinanzierungen in anderen Kommunen sind nicht bekannt. Ferner wäre die Sinnhaftigkeit eines Pilotprojekts nicht nur aus finanziellen und personellen, sondern auch aus den nachfolgenden inhaltlichen Erwägungen zweifelhaft.

 

Desinfektionsmittelspender werden nach einem entsprechenden Umbau bereits in einigen Kommunen in Deutschland und insbesondere in Schwimmbädern oder am Strand zur Befüllung mit Sonnencreme verwendet. Das Aufstellen von Sonnencremespendern in Gebäuden wird eher selten beschrieben. Die Finanzierung erfolgt in der Regel durch die Betreiber der Schwimmbäder oder die Kommunen selbst, eine Finanzierung über die Krankenkassen ist nicht bekannt.

 

Da die Einwirkung von UV-Strahlung auf die Haut als hauptsächliche Ursache für die Entstehung von Hautkrebs gilt, scheint die Verwendung von Sonnenschutzmitteln eine gute Maßnahme zur Krebsvorbeugung darzustellen. Die S3-Leitlinie Prävention von Hautkrebs[1]hrt jedoch in Bezug auf individuelle Verhaltensweisen 20 Empfehlungen zur primären Prävention auf. Die ersten fünf lauten wie folgt:

  1. Die Anwendung angemessener Schutzmaßnahmen vor solarer UV-Strahlung ist ganz besonders für Personen mit erhöhtem Risiko wichtig und soll in folgender Reihenfolge erfolgen:

1)      Vermeidung starker Sonnenstrahlungsexposition,

2)      Tragen geeigneter Kleidung,

3)      Anwendung von Sonnenschutzmitteln.

  1. Folgende Maßnahmen sollen - unter Berücksichtigung des Hauttyps - zur Vermeidung zu hoher UV-Expositionen ergriffen werden:

       Bei mittlerer und hoher UV-Bestrahlungsstärke in der Mittagszeit Schatten suchen,

       Bei sehr hoher UV-Bestrahlungsstärke Aufenthalt im Freien während der Mittagszeit möglichst vermeiden. Wenn dies nicht möglich ist, unbedingt Schatten suchen,

       Ggf. Aktivitäten im Freien in die Morgen- und Abendstunden verlegen,

       Einen Sonnenbrand vermeiden.

  1. Beim Aufenthalt in der Sonne sollte man sich durch geeignete Kleidung und Kopfbedeckung sowie Sonnenbrille schützen.
  2. Bei starker Sonneneinstrahlung soll eine geeignete Sonnenbrille getragen werden. Es soll nie direkt in die am Himmel stehende Sonne geblickt werden. Dies gilt auch beim Tragen einer Sonnenbrille.
  3. Geeignete Sonnenschutzmittel sollen für Hautstellen benutzt werden, die nicht anders geschützt werden können. Die Anwendung von Sonnenschutzmitteln soll nicht dazu führen, dass der Aufenthalt in der Sonne verlängert wird.

Auch heißt es dort „Es liegen widersprüchliche Daten dafür vor, ob das Melanomrisiko durch die Benutzung von Sonnenschutzmitteln gesenkt wird.

 

Als Maßnahmen für die Bevölkerung werden in der S3-Leitlinie z. B. der Ausbau von edukativen Maßnahmen zu UV-Strahlung und Schutzmaßnahmen in Kindergärten und Schulen sowie der qualitative und quantitative Ausbau des medialen Informationsangebotes zur Hautkrebsprävention für Erwachsene beschrieben. Einen wichtigen Ansatzpunkt der Kommunikation sollen dabei gesellschaftliche Idealvorstellungen und Verhaltensroutinen hinsichtlich gebräunter Haut und Sonnenbaden bilden. Des Weiteren sollen Städte und Gemeinden r einen besseren Schutz der Bevölkerung Maßnahmen wie die Begrünung von Plätzen und Straßen sowie die Schaffung von Überdachungen umsetzen. Schulhöfe und Außenbereiche von Kindergärten sollen so umgestaltet werden, dass die Belastung durch Sonnenstrahlung reduziert wird und auch die Tagesabläufe in diesen Einrichtungen sind entsprechend anzupassen.[2]

 

Das Risiko für Hautkrebs steigt mit dem Alter.[3] Die Menschen mit weißem Hautkrebs sind im Durchschnitt zwischen 60 und 70 Jahren alt.[4] Als Gründe für die Zunahme von Hautkrebs werden daher neben der unterschätzten Gefahr von Sonneneinstrahlung insbesondere auch die steigende Lebenserwartung angenommen. Weitere Risikofaktoren für die Entstehung von Hautkrebs sind in erster Linie der Hauttyp und große angeborene Muttermale. Als erworbene Risikofaktoren kommen Hautkrebs in der Vorgeschichte oder Familienanamnese, die aktinische Keratose (fest haftende Rauigkeiten der Hautoberfläche), Immunsuppression sowie atypische Muttermale und die Anzahl erworbener Muttermale hinzu.[5]

 

Im Jahr 2021 waren in Niedersachsen wie auch deutschlandweit 2,83 % der Bevölkerung an hellem Hautkrebs erkrankt. Als Erkrankung gilt laut dem Wissenschaftlichen Institut der AOK, wenn in den letzten 10 Jahren eine entsprechende Krebsdiagnose dokumentiert wurde. Die Stadt Braunschweig lag mit einer Krankheitshäufigkeit von 2,3 % deutlich unter dem niedersächsischen Durchschnitt (Platz 41 von 45 niedersächsischen Kommunen).[6] An schwarzem Hautkrebs waren im Jahr 2021 deutschlandweit 0,48 % und in Niedersachen 0,52 % der Bevölkerung erkrankt. Auch hier lag die Stadt Braunschweig mit einer deutlich niedrigen Krankheitshäufigkeit von 0,43 % auf Platz 40 im niedersächsischen Vergleich.[7]

 

Im Ergebnis erscheint das öffentliche Bereitstellen von Sonnenschutzcreme in Braunschweig nur bedingt geeignet und nicht erforderlich, um das Risiko für Hautkrebs zu senken. Andere Präventionsansätze erscheinen im Hinblick auf diesen Zweck wirkungsvoller.

 


[1] S3-Leitlinie Prävention von Hautkrebs, Version 2.1, September 2021, https://www.leitlinienprogramm-onkologie.de/leitlinien/hautkrebs-praevention/

[5] S3-Leitlinie Prävention von Hautkrebs, Version 2.1, September 2021, https://www.leitlinienprogramm-onkologie.de/leitlinien/hautkrebs-praevention/

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