Rat und Stadtbezirksräte
Anfrage (öffentlich) - 23-21404
Grunddaten
- Betreff:
-
Erdwärmeanlagen für Wärmepumpen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Anfrage (öffentlich)
- Federführend:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen
- Verantwortlich:
- Thomas Ahrens (FDP) im Stadtbezirksrat 111
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 111 Hondelage-Volkmarode
|
zur Beantwortung
|
|
|
|
01.06.2023
| |||
|
|
31.08.2023
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Aufgrund der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes ist vorgesehen, dass ab dem 1. Januar 2024 möglichst jede neu eingebaute Heizung mit mindestens 65 Prozent Erneuerbarer Energie betrieben werden soll. Dabei ist der Einsatz von Wärmepumpen ein wichtiger Baustein.
Obwohl momentan oftmals Luft-Wasser-Wärmepumpen verbaut werden, ist es allgemein bekannt, dass der Wirkungsgrad bzw. die sogenannte Jahresarbeitszahl (JAZ) bei Wärmepumpen mit Erdwärmeanlagen, wie insbesondere Erdwärmesonden und/oder Erdwärmekollektoren, zum Teil deutlich höher ist.
Unter Berücksichtigung des genannten Sachverhalts wird die Verwaltung der Stadt Braunschweig gebeten, den Bezirksrat über Folgendes zu informieren:
- Welche Einschränkungen für die Errichtung einer Erdwärmeanlage gibt es im Bereich des Stadtbezirks 111 ?
- Welche Kosten fallen für einen ggf. erforderlichen wasserrechtlichen Erlaubnisantrag an ?
- Wie lange dauert es aktuell bis eine Erlaubnis zu einem ggf. erforderlichen wasserrechtlichen Erlaubnisantrag erteilt wird ?
Gez.
Thomas Ahrens
FDP
