Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 23-21902
Grunddaten
- Betreff:
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Wahl der Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk 2
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 01 Fachbereich Dezernatsplanung, Recht und Stadtbezirke
- Beteiligt:
- 0300 Rechtsreferat; 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen
- Verantwortlich:
- Kügler
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 111 Hondelage-Volkmarode
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Entscheidung
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31.08.2023
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Bislang war der Schiedsamtsbezirk 2 flächenmäßig deckungsgleich mit den Gebieten der ehemaligen Stadtbezirke
112 - Wabe-Schunter-Beberbach (außer Bienrode-Waggum- Bevenrode),
113 - Hondelage und
114 – Volkmarode.
Durch die Zusammenlegung/Verringerung der Stadtbezirke bot es sich an, die Schiedsamtsbezirke gebietsmäßig an die Stadtbezirke anzugleichen. Aufgrund der am 16. Mai 2023 erfolgten Ratsentscheidung (siehe Beschlussvorlage 23-20972) ist Schiedsamtsbezirk 2 nun deckungsgleich mit dem Gebiet des Stadtbezirks 111 – Hondelage-Volkmarode.
Der bisherige Schiedsmann des Schiedsamtsbezirkes 2, Herr Jürgen Trabert, hat mitgeteilt, dass er für eine Wiederwahl bzw. weitere Amtszeit nicht zur Verfügung steht.
Es ist daher erforderlich, eine neue Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk 2 zu wählen. Die Wahlzeit beträgt gemäß § 4 Abs. 1 des Nds. Gesetzes über gemeindliche Schiedsämter (NSchÄG) fünf Jahre.
Nach § 4 Abs. 1 NSchÄG erfolgt die Wahl der Schiedsperson durch den Rat der Gemeinde. Demgegenüber ist nach § 93 Abs. 1 Nr. 7 NKomVG der Stadtbezirksrat zuständig. Dieser Zuständigkeitsregelung ist zu folgen, da das NKomVG als das jüngere Gesetz das NSchÄG verdrängt.
Für die Wahl der Schiedsperson ist demzufolge nach § 93 Abs. 1 Nr. 7 NKomVG der Stadtbezirksrat 111 – Hondelage-Volkmarode zuständig.
Aufgrund eines kurzen Artikels in der Braunschweiger Zeitung nahm Herr Mense bereits vor einiger Zeit Kontakt zur Verwaltung auf und bekundete sein Interesse zur Übernahme des Schiedsamtes. Zwischenzeitlich hat er nebenberuflich die Ausbildung zum Mediator abgeschlossen und daher ideale Voraussetzungen, um als Schiedsperson tätig zu werden.
Im Rahmen der erforderlichen Zustimmung der Bezirksvereinigung Braunschweig des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e. V. führte diese mit Herrn Mense ein ausführliches Gespräch und teilte als Ergebnis mit, dass Herr Mense die Aufgaben der Schiedsperson gut erfüllen könne und man seine Wahl daher begrüßen würde.
Herr Mense wird am Sitzungstermin anwesend sein.
