Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 23-21927

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


„Die Vertreterinnen und der Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der

Struktur-Förderung Braunschweig GmbH werden angewiesen, den Nachtragswirtschaftsplan

2023 in der vom Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 28. August 2023 empfohlenen Fassung zu beschließen.“
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Die Feststellung und Änderung des Wirtschaftsplans unterliegen nach § 11 Buchstabe d) des

Gesellschaftsvertrages der Struktur-Förderung Braunschweig GmbH (SFB) der

Entscheidung der Gesellschafterversammlung.

 

Um eine Stimmbindung der städtischen Vertreter in der Gesellschafterversammlung der SFB

herbeizuführen, ist ein Anweisungsbeschluss erforderlich. Gemäß § 6 Ziffer 1 Buchstabe a)

der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in der aktuellen Fassung entscheidet hierüber der

Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung.

 

Der Aufsichtsrat der SFB hat in seiner Sitzung am 28. August 2023 den Nachtragswirtschaftsplan 2023 in der vorgelegten Fassung beraten und eine entsprechende Beschlussempfehlung für die Gesellschafterversammlung abgegeben.

 

Der Erfolgsplan 2023 des Nachtragswirtschaftsplanes weist einen Jahresfehlbetrag von 1.113.800 € aus (originärer Wirtschaftsplan 2023: 1.618.800 €). Im Einzelnen:

 

 

Die Ergebnisverbesserung resultiert aus (marktgerecht kalkulierten) veranschlagten Honorarerlösen im Rahmen des Projektsteuerungsvertrags zum Konzerthaus (Beschluss des Rates der Stadt in der Sitzung vom 21. März 2023: „Grundsatzbeschluss: Planungen für die kombinierte Errichtung der Städtischen Musikschule Braunschweig und eines Konzerthauses“, 23- 20743-05) und insbesondere aufgrund des Projektrealisierungsvertrages zur Stadthallensanierung (Beschluss des Rates der Stadt in der Sitzung vom 16. Mai 2023: „Projektrealisierungs- und Geschäftsbesorgungsvertrag zum schlüsselfertigen Umbau und Modernisierung der Stadthalle“, DS 23-21241).
 

Diese Ergebnisverbesserung stellt zwar eine Zuschussreduzierung für die Gesellschafterin Stadt Braunschweig dar, bedeutet jedoch Aufwendungen bei Dez. VIII

(Stadthallensanierung) bzw. Dez. IV (Konzerthaus), sodass sich bezogen auf den Konzern Stadt Haushaltsneutralität ergibt.

Ferner sind – nachdem aktuelle Planungen zur Stadthallensanierung vorliegen – ertragswirksame Bestandsveränderungen in Höhe von 1.975.000 € eingeplant. Hierbei handelt es sich um bei den ‚Vorräten‘ zu aktivierende Baufortschritte bei der Stadthallensanierung (Bestand an fertigen und unfertigen Erzeugnissen). Diesen Erträgen stehen aber korrespondierend deckungsgleich Aufwendungen für bezogene Leistungen (Materialaufwand) entgegen.
 

Die Zinsaufwendungen erhöhen sich gegenüber dem originären Wirtschaftsplan um
245.000 €, da vorsorglich in der Sparte ‚Kern und Gewerbe‘ erste Flächenankäufe veranschlagt wurden, die ggf. mittels Darlehensaufnahmen zu finanzieren wären (s. u.).

 

Der Finanzplan 2023 des Nachtragswirtschaftsplanes berücksichtigt in der Sparte ‚Kern und Gewerbe‘ präventiv 20 Mio. € Grundstücksinvestitionen (zzgl. Nebenkosten) die ggf. durch Darlehensaufnahmen bzw. Cash-Pool-Aufnahmen bei der Stadt zu finanzieren sind.

 

Ferner sind für die Hochbau-Sparte Liquiditätsmittel zur Finanzierung der Stadthallensanierung veranschlagt.

 

Der Nachtragswirtschaftsplan 2023 ist als Anlage beigefügt.

 

 


 

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Anlagen

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