Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 23-21774-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Ergänzung der Allgemeinen Vertragsbestimmungen für die Kindertagesstätten der Stadt Braunschweig - Kindertagesstätten-AVB - in der vom Rat beschlossenen Fassung vom 27. Juni 2023
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 51 Fachbereich Kinder, Jugend und Familie
- Verantwortlich:
- Dr. Rentzsch
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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24.08.2023
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Beschlussergänzung:
Die allgemeinen Vertragsbestimmungen für die Kindertagesstätten der Stadt Braunschweig –Kindertagesstätten-AVB – in der vom Rat beschlossenen Fassung vom 27. Juni 2023 werden wie folgt ergänzt und treten zum 1. Oktober 2023 in Kraft:
§ 4 Abs. 5 wird wie folgt ergänzt:
(5) Die Erziehungsberechtigten müssen rechtzeitig vor Aufnahme des Kindes
a) den unterschriebenen Aufnahmeantrag,
b) einen Nachweis über die erfolgte Impfberatung (Impfpass, Vorsorgeuntersuchungsheft, ärztliche Bescheinigung),
c) einen Nachweis über die erfolgte Masernschutzimpfung oder eine Masernimmunität und
d) eine vom Arbeitgeber oder anderer Stelle (z. B. Schule, Steuerkanzlei) bestätigte Bescheinigung zum Umfang der Tätigkeit oder eine Bescheinigung über einen erhöhten Betreuungsbedarf von der Kita- Leitung oder einem/einer Sozialarbeiter/in des Allgemeinen Sozialdienstes zum Zeitpunkt der Aufnahme vorlegen, sofern eine Betreuung über mehr als 6 Stunden täglich gewünscht wird.
Sachverhalt
Sachverhaltsergänzung:
Der Fachkräftemangel in allen Kindertagesbetreuungseinrichtungen ist bekanntermaßen gravierend und noch immer zunehmend. Die krankheitsbedingten Personalausfälle sind erheblich und führen zusätzlich zu Problemen.
Dieser Personalmangel hat auch bereits zu Betreuungseinschränkungen in den Braunschweiger Kindertagesstätten bis hin zu temporären Gruppenschließungen geführt. Die von derartigen Einschränkungen betroffenen Familien beanstandeten in diesem Zusammenhang häufiger die mangelhafte Planbarkeit von teilweise kurzfristigen Betreuungsausfällen und eine fehlende Transparenz der Auswahlkriterien für die Einschränkung von Betreuungszeiten, verbunden mit dem Vorwurf willkürlicher Entscheidungen, oftmals adressiert an die verantwortlichen Kita-Leitungen.
Auf Anregung der Arbeitsgemeinschaft der Braunschweiger Wohlfahrtsverbände fand themenbezogen bereits Ende Januar 2023 ein Workshop mit den Trägervertretenden aus der AG § 78 SGB VIII, Vertreter/innen des Stadtelternrats und dem Fachbereich Kinder, Jugend und Familie statt. Als Ergebnis wurde sich darauf verständigt in einer Unter-AG der AG 78 SGB VIII an dem Thema „Arbeitgebernachweise“ weiterzuarbeiten. Am 10. Mai 2023 wurde dann in der AG § 78 SGB VIII das Interesse, bzw. der Bedarf an einer Einführung von Arbeitgebernachweisen abgestimmt und im Ergebnis einvernehmlich bestätigt.
Da die trägerweit abgestimmte Umsetzung die rechtskonforme Umsetzung des Mindestbetreuungsumfangs von 6 Stunden/täglich vorsieht und lediglich die Vorlage von Nachweisen für Betreuungsumfänge von mehr als 6 Stunden/täglich (für den Fall absehbarer Schließungen) eingeführt werden sollen, wird an der Grundstruktur und dem Angebot der frühkindlichen Bildung in Braunschweig nichts geändert.
Die Stadt Braunschweig legt nunmehr mit der Änderung der Allgemeinen Vertragsbestimmungen das Umsetzungsinstrument in den städtischen Kindertagesstätten zur Beschlussfassung vor.
Aufgrund des zunehmend größer werdenden personellen Mangels ist es erforderlich diesen ersten Schritt nunmehr sofort zu beschließen, um ihn in der Praxis zeitnah zum 1. Oktober 2023 vollziehen zu können; vor allem auch um die Handlungssicherheit für die Kitas und Betreuungsverlässlichkeit für die Familien sicherzustellen.
Es ist vorgesehen die Einschränkungen auf ein Minimum zu reduzieren und zunächst nur an Kita-Standorten mit drohender Gruppenschließung umzusetzen.
Da es sich voraussichtlich nur um einen ersten Schritt handelt, wird das Dezernat V eine Task-Force „Personalmangel in der frühkindlichen und schulischen Bildung“ einberufen, die sich kontinuierlich mit Problemlösungen befassen soll. Der Teilnehmerkreis wird aus Vertreter/innen der Verwaltung, der freien Träger, des Stadtelternrats, der Gleichstellungsbeauftragten und Vertreter/innen der Politik bestehen und mindestens 4x pro Jahr tagen.
Es ist weiterhin Ziel der Verwaltung über den Rechtsanspruch hinausgehende Betreuungswünsche zu erfüllen. Entsprechende Betreuungsbedarfe sollen zukünftig über die Vorlage sog. „Arbeitgeber*innennachweise“ belegt und unter Berücksichtigung der verfügbaren Personalkapazitäten abgedeckt werden. Außerdem werden unverändert längere Betreuungszeiten auf Grund besonderer Förderbedarfe von Kindern und/oder sozialer Notlagen gewährt, auch wenn kein Arbeitgebernachweis vorgelegt wird.
Die beiden Anlagen sind unverändert und daher der Ursprungsvorlage zu entnehmen.
