Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung - 23-21398-01
Grunddaten
- Betreff:
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Einrichtung von Halteverboten im Zeisigweg und in der Geibelstraße (Platz am Denkmal Berliner Bär)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Hornung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 322 Nördliche Schunter-/Okeraue
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zur Kenntnis
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22.08.2023
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschluss des Stadtbezirksrats 322 vom 06.06.2023 (Anregung gem. § 94 Abs. 3 NKomVG):
"Die Verwaltung wird gebeten, im Kreuzungsbereich Zeisigweg (Nordseite)/Geibelstraße (Südseite) absolute Haltverbote auf jeweils einer Strecke von ca. 10 m einzurichten (Siehe Anhang, gelbe Markierungen). Die Verwaltung möge entscheiden, welche Maßnahmen (Strichelung der Fahrbahn, Schilder etc.) geeignet sind."
Stellungnahme der Verwaltung:
In den o. g. Bereichen besteht gem. § 12 Abs. 3 Nr. 1 Straßenverkehrsordnung ein gesetzliches Parkverbot auf einer Länge von 5 m. Die Verwaltung wird der Anregung des Stadtbezirksrates folgen und das bestehende gesetzliche Parkverbot durch eine Grenzmarkierung (sogenannte Zick-Zack-Linie) optisch hervorheben und um weitere 5 m verlängern.
