Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 23-21398-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Beschluss des Stadtbezirksrats 322 vom 06.06.2023 (Anregung gem. § 94 Abs. 3 NKomVG):

"Die Verwaltung wird gebeten, im Kreuzungsbereich Zeisigweg (Nordseite)/Geibelstraße (Südseite) absolute Haltverbote auf jeweils einer Strecke von ca. 10 m einzurichten (Siehe Anhang, gelbe Markierungen). Die Verwaltung möge entscheiden, welche Maßnahmen (Strichelung der Fahrbahn, Schilder etc.) geeignet sind."

 

Stellungnahme der Verwaltung:

In den o. g. Bereichen besteht gem. § 12 Abs. 3 Nr. 1 Straßenverkehrsordnung ein gesetzliches Parkverbot auf einer Länge von 5 m. Die Verwaltung wird der Anregung des Stadtbezirksrates folgen und das bestehende gesetzliche Parkverbot durch eine Grenzmarkierung (sogenannte Zick-Zack-Linie) optisch hervorheben und um weitere 5 m verlängern.
 

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