Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 23-21822-01
Grunddaten
- Betreff:
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Beseitigung der Baustelleneinrichtung sowie Freigabe des öffentlichen Fußweges und Straßenbereiches auf Höhe des Grundstückes Hauptstraße 28 C
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen
- Verantwortlich:
- Wiegel
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 322 Nördliche Schunter-/Okeraue
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zur Kenntnis
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22.08.2023
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der CDU/FDP-Gruppe vom 9. August 2023 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Die Verwaltung hat sich kürzlich vor Ort einen Eindruck von der Baumaßnahme verschafft und festgestellt, dass gegenüber der letzten Verlängerung der Sondernutzungserlaubnis für die Baustelleneinrichtungsfläche im Juni 2023 ein deutlicher Baufortschritt vorliegt. Die Verwaltung hat allerdings keinen Einfluss auf den Baufortschritt, so dass gegenwärtig noch kein verbindlicher Zeitpunkt genannt werden kann, ab dem die Baustelleneinrichtung in Höhe des Grundstückes Hauptstraße 28 C entfernt und die öffentliche Fläche wieder freigegeben werden kann.
Damit das Bauvorhaben abgeschlossen werden kann und keine „Bauruine“ verbleibt, ist die Inanspruchnahme der öffentlichen Flächen in gleicher räumlicher Ausdehnung wie bisher nötig.
Die Baustelleneinrichtung war zunächst bis Mitte August 2023 genehmigt. Nach Einschätzung der Verwaltung werden diese Flächen noch mindestens bis zum Herbst 2023 benötigt.
Insbesondere aufgrund des Fehlens von Versagungsgründen und weil ein Baufortschritt zu erkennen ist, beabsichtigt die Verwaltung die Genehmigung zu verlängern.
