Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Anfrage (öffentlich) - 23-21967

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Das Gesetz 12e BGG) und die zugehörige Verordnung (AHundV) zum Führen von Assistenzhunden in öffentlichen beweglichen und unbeweglichen Anlagen sowie Einrichtungen sind in Kraft getreten. Der Zutritt darf dem Assistenzhund als notwendige Begleitung von Menschen mit Behinderungen nicht verwehrt werden.

 

Deshalb fragen wir an:

 

  1. Gibt es diesbezüglich derzeit Projekte zur Partizipation, welche im Stadtbezirk 211 bekannt sind?

 

gez.

Daniela Fischer

 

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