Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 23-21836

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

Die Stadt Braunschweig beantragt die Einrichtung des Ganztagsbetriebes an den Grundschulen Melverode und Stöckheim mit Beginn des Schuljahres 2024/2025 gem. § 23 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG).

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

1. Ausgangslage

 

Grundschule Melverode:

Der Schulvorstand der Grundschule Melverode hat in seiner Sitzung im Mai 2019 einstimmig die Umwandlung der Schule in eine offene Ganztagsgrundschule beschlossen. Mit Beginn des Schuljahres 2024/2025 wird die Ganztagsinfrastruktur zur Verfügung stehen, sodass zu diesem Zeitpunkt der Ganztagsbetrieb starten kann.

 

Das Raumprogramm zur Schaffung der Ressourcen für den Ganztagsbetrieb der Grundschule Melverode (DS 20-13578) ist vom Verwaltungsausschuss am 07.07.2020 beschlossen worden.

 

Grundschule Stöckheim:

In seiner Sitzung im Februar 2018 hat der Schulvorstand der Grundschule Stöckheim die Umwandlung der Schule in eine offene Ganztagsgrundschule beschlossen. Auch an dieser Schule wird mit Beginn des Schuljahres 2024/2025 die Ganztagsinfrastruktur zur Verfügung stehen. Daher soll auch an dieser Schule der Ganztagsbetrieb mit Beginn des Schuljahres 2024/2025 starten.

 

Das Raumprogramm zur Schaffung der Ressourcen für den Ganztagsbetrieb der Grundschule Stöckheim (DS 18-07732-01) ist vom Verwaltungsausschuss am 28.08.2018 beschlossen worden.

 

 

2. Finanzielle Auswirkungen

 

Die finanziellen Auswirkungen aufgrund der notwendigen Herstellung einer Ganztagsinfrastruktur an beiden Schulen sind bereits in den Vorlagen zum Objekt- und Kostenfeststellungsbeschluss für die Grundschule Melverode (DS 21-17374) und für die Grundschule Stöckheim (DS 21-15034) dargestellt worden.

 

Die Stadt Braunschweig beteiligt sich im Rahmen des Braunschweiger Modells der Kooperativen Ganztagsschule am Ganztagsbetrieb (über den gesetzlichen Rahmen hinaus) mit der Ausstattung verbindlicher Betreuungsplätze an den Grundschulen Melverode und Stöckheim bedarfsgerecht bis zu einer Versorgungsquote von 60 %. Die grundsätzlichen Erfordernisse zur Ausgestaltung des Ganztags bleiben in der Zuständigkeit der jeweiligen Schulleitungen und sind hiervon unberührt. Die entsprechenden Mittel für Betriebskosten stehen im Rahmen des Ausbauprogramms Schulkindbetreuung (DS 16802/14) zur Verfügung und sind in den Folgejahren fortzuschreiben.

 

 

3. Antragsverfahren

 

Gemäß des Erlasses des Niedersächsischen Kultusministeriums „Die Arbeit in der Ganztagsschule“ sind dem Regionalen Landesamt für Schule und Bildung (RLSB) Anträge auf Einrichtung von Ganztagsschulen zum Schuljahresbeginn 2024/2025 mit den notwendigen Unterlagen bis spätestens 1. Dezember 2023 zu übersenden. Dieser Erlass ist zwar mit Ablauf des 31. Juli 2021 außer Kraft getreten, er wird aber nach Auskunft des RLSB Braunschweig bis zum Inkrafttreten des neuen Grundschulerlasses nach wie vor angewandt.

 

Die pädagogischen Konzepte für den Ganztagsbetrieb der Schulen liegen vor.

 

 

4. Schulbezirksfestlegung

 

Um die steigenden Schülerzahlen aus dem sich in der Realisierung befindlichen Baugebiet „Stöckheim-Süd“ und dem zu erwartenden Baugebiet „Trakehnenstraße/Breites Bleek“ aufnehmen zu können, hätte die Grundschule Stöckheim zusätzlich zum Bedarf des Ganztagsbetriebs baulich erweitert werden müssen. Da in der Grundschule Melverode ausreichend Schulraum zur Verfügung steht und diese räumlichen Kapazitäten ausgeschöpft werden sollen, ist in der Vergangenheit bereits dargestellt worden (DS 18-08648), dass dazu ein gemeinsamer Schulbezirk für die Grundschulen Melverode und Stöckheim festgelegt werden könnte oder die Straßen des Baugebietes „Trakehnenstraße/Breites Bleek“ überwiegend dem Schulbezirk der Grundschule Melverode zugeordnet werden könnten.

 

Aufgrund der eingetretenen Verzögerungen bei der Realisierung des Baugebietes „Trakeh-nenstraße/Breites Bleek“ ist eine Veränderung der Schulbezirke derzeit noch nicht erforderlich. Über die Einrichtung eines gemeinsamen Schulbezirks oder die Veränderung der Grenze zwischen beiden Schulbezirken wird daher zu einem späteren Zeitpunkt entschieden.

 

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