Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 23-21480-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Die nördlich des Wendehammers des Farnwegs errichtete Gabionenwand stellt eine aktive Lärmschutzmaßnahme dar, die im maßgeblichen Bebauungsplan „Dibbesdorfer Str. Süd“, QU 62, festgesetzt ist.

 

Diese Lärmschutzanlage wurde gemäß städtebaulichem Vertrag von der privaten Erschließungsträgerin auf eigene Kosten nach den immissionsschutzrechtlichen Vorgaben und in Abstimmung mit der Stadt Braunschweig errichtet.
 

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