Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 23-21852-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Truppführer-Ausbildung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 37 Fachbereich Feuerwehr
- Beteiligt:
- DEZERNAT VII - Finanz- und Feuerwehrdezernat
- Verantwortlich:
- Geiger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Feuerwehr, Katastrophenschutz und Ordnung
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zur Kenntnis
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23.08.2023
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der CDU-Fraktion vom 11.08.2023 [23-21852] wird wie folgt Stellung genommen:
Die bisherige Ausbildung in der Freiwilligen Feuerwehr beginnt mit der Truppmannausbildung Teil 1. Damit werden die Grundlagen für das feuerwehrtechnische Verständnis gelegt und viele feuerwehrtechnische Tätigkeiten gelehrt und geübt. Nach der Prüfung schließt sich die 80-stündige und auf maximal 2 Jahre verteilte Vertiefungsausbildung Truppmannausbildung Teil 2 an.
Mit Zustimmung des Niedersächsischen Landesamtes für Brand- Katastrophenschutz (NLBK) können insbesondere
- Truppmannlehrgänge,
- Maschinistenlehrgänge,
- Atemschutzgeräteträgerlehrgänge,
- Sprechfunkerlehrgänge und
- Truppführerlehrgänge
von den Landkreisen, kreisfreien Städten und Städten mit Berufsfeuerwehr durchgeführt werden. Um diese Lehrgänge außerhalb des NLBK durchführen zu können, bedarf es verschiedener personeller und sachlicher Voraussetzungen. Diese Voraussetzungen werden von der Feuerwehr Braunschweig erfüllt.
Mit Email vom 10.07.2023 erreichte die Stadt Braunschweig das HVB-Schreiben Nr. 248 / 2023 des Niedersächsischen Städtetags „Modulare Truppausbildung der niedersächsischen Feuerwehren“ des Niedersächsischen Städtetages zur Modernisierung der Truppausbildung. Im Anhang befanden sich ein Anschreiben des NLBK sowie ein Informationsblatt. Hierin heißt es „Die Modernisierung der Feuerwehrausbildung in Niedersachsen ist ein Schritt hin zu einer ehrenamtsfreundlicheren und übersichtlicheren Qualifizierung für Einsatzaufgaben.“
Mit dem HVB-Schreiben werden umfangreiche Änderungen an dem bisherigen Aufbau der Feuerwehrgrundausbildung angekündigt. Eine Trennung nach Truppangehörige und Truppführung soll nicht mehr stattfinden.
Um diese Änderungen wirksam werden lassen zu können, sind Änderung in verschiedenen Vorschriften notwendig. In dem Anschreiben des NLBK wird dazu ausgeführt: „Die in der Handreichung erwähnten organisatorischen Vorgaben werden zurzeit erarbeitet und zu einem späteren Zeitpunkt versandt.“
Weitere Ausführungen hat die Stadt Braunschweig noch nicht erhalten.
Die Auswirkungen dieser Modernisierung sind insbesondere das vollständige Verlagern der Grund- und erweiterten Ausbildung bis kurz vor den Gruppenführerlehrgang weg vom NLBK hin zu den Landkreisen und kreisfreien Städten ohne eine weitere Prüfung der Eignung der betreffenden Gebietskörperschaften.
Dies vorausgeschickt wird die Anfrage wie folgt beantwortet:
Zu Frage 1:
Sollten die erforderlichen Rechtsgrundlagen rechtzeitig vor 2024 geändert sein, wird es in 2024 keine Truppführerlehrgänge nach altem Modell mehr geben. Es bleiben jedoch die notwendigen Übergangsregelungen für diejenigen abzuwarten, die nach den bisherigen Bestimmungen ihre Ausbildung begonnen haben.
Der bisherige Planungsstand für 2024 sieht aktuell drei Truppführerlehrgänge mit jeweils 24 Lehrgangsteilnehmenden vor. Teilnehmende aus anderen Gebietskörperschaften werden nach wie vor berücksichtigt, wenn dies die Kapazitäten hergeben.
Zu Frage 2:
Ausdrückliche Erwartungshaltungen zur Ausweitung der Ausbildungstätigkeit auch für umliegende Kommunen sind der Verwaltung nicht bekannt.
Zu Frage 3:
Der Verwaltung sind keine entsprechenden Pläne bekannt. Das Land stellt für die Ausbildungen aber Ausbildungshilfen und Ausbildungsmedien auf dem Lernserver StudIP des NLBK zur Verfügung.
Anlagen
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