Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 23-21798-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Hintergrundinformation

Bei dem Starkregenereignis vom 22. Juni 2023 handelt es sich um ein Ereignis, das statistisch gesehen einmal in mehr als 100 Jahren und in einigen Bereichen sogar in mehr als 1.000 Jahren auftritt.

 

r eine einheitliche Bewertung von Starkregenereignissen ist gemäß Regelwerk (DWA-M 119) der Starkregenindex mit einer Skala von 1 bis 12 eingeführt worden. ­Das ngste Starkregenereignis ist lokal dem Index 10 zuzuordnen. r Stark­regenereignisse in dieser Intensität ist nach dem Regelwerk ein vollständiger Schutz vor Über­flutungen weder technisch noch wirtschaftlich leistbar.

 

Die Straßenentwässerung der Stadt Braunschweig ist nach den Regeln der Technik ausgeführt und auf ein Maximalereignis ausgelegt, das statistisch gesehen alle drei bis fünf Jahre auftritt. Die vorhandenen Entwässe­rungsanlagen sind daher r Starkregenereignisse wie vom 22. Juni 2023 nicht ausgelegt und können folglich das Regenwasser nicht vollständig aufnehmen und abführen. Es sei angemerkt, dass keine kommunale Straßenent­sserung in Deutschland ein solches Starkregenereignis schadlos bewältigen kann.

 

 

Die während des Starkregenereignisses besonders betroffenen neuralgischen Bereiche und Stellen im Straßen- und Stadtentwässerungssystem sind in der im Dezember 2022 veröffentlichten Stark­regenkarten der Stadt bereits identifiziert und der Bürgerschaft sowie der Verwaltung bekannt.

 

Dieses vorangestellt beantwortet die Verwaltung die Anfrage wie folgt:

 

Zu 1.

Die Frage kann nicht pauschal beantwortet werden, da verschiedene Faktoren das Abflussverhalten beeinflussen. Hierzu gehören z. B. die Gefällesituation im Straßenraum, die Niederschlagsmenge im Abflussbereich oder die Größe der angeschlossenen privaten Entwässerungsfläche (z. B. Dachentwässerung). Je nach Situation vor Ort kann der eine oder andere Faktor limitierend sein.

 

Zu 2.

Der SE|BS sind bisher keine Hinweise darüber bekannt, dass Beetabdeckungen o. ä. aus städtischen Grünanlagen ursächlich für eine Verstopfung einzelner Sinkkästen verantwortlich waren.

 

Erfahrungsgemäß erschweren die eingeschwemmten Hackschnitzel etc. die Reinigung der Straßen­entwässerung nicht.

 

 

Zu 3.

Die rund 700 km lange Niederschlagskanalisation wird bei Neuplanungen auf eine ausreichende hydraulische Leistungsfähigkeit insbesondere vor dem Hintergrund des Stands der Technik und vorhandener und gültiger Vorschriften hin geprüft und bei Bedarf durch eine angepasste Dimensionierung und ertüchtigte Pumpwerke ersetzt.

 

Weiterhin gewinnt das Prinzip der „Schwammstadt“ eine immer größere Bedeutung bei sich in Planung befindenden und neuen Projekten. Hierbei wird das Niederschlagswasser möglichst vor Ort zurückgehalten und versickert.

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