Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 23-21769-01
Grunddaten
- Betreff:
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Weiter unangekündigte "Letzte Generation"-Störungen: reicht die Bußgeldfestsetzung aus?
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 32 Fachbereich Bürgerservice, Öffentliche Sicherheit
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- Dr. Pollmann
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Feuerwehr, Katastrophenschutz und Ordnung
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zur Kenntnis
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23.08.2023
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der AfD-Fraktion im Rat der Stadt vom 3. August 2023 (23-21769) wird wie folgt Stellung genommen:
Die Polizei hat bei der Versammlung vom 2. August 2023 die Personalien von sieben Teilnehmenden aufgenommen. Vor der Einleitung von Bußgeldverfahren wird durch die Staatsanwaltschaft zunächst die mögliche Verwirklichung von Straftatbeständen geprüft. Sollte die Staatsanwaltschaft die Strafbarkeit des Verhaltens verneinen, können nach Abgabe an die Bußgeldbehörde gegen alle Teilnehmenden Ordnungswidrigkeitenverfahren geführt werden.
Die Bußgeldobergrenze von 3.000 Euro ergibt sich unmittelbar aus § 21 Abs. 2 des Niedersächsischen Versammlungsgesetzes, sie ist also vom Gesetzgeber festgelegt worden.
Die Verwaltung stimmt sich mit der Polizei über die Verlängerung der Geltungsdauer der Allgemeinverfügung ab. Eine Entscheidung wird rechtzeitig vor Ablauf der Verfügung getroffen und veröffentlicht werden.
