Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 23-21849-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Zur Anfrage der CDU-Fraktion vom 11.08.2023 [23-21849] wird wie folgt Stellung genommen:

 

Zuletzt hatte die Verwaltung in der Sitzung vom 01.03.2023 im Ausschuss für Feuerwehr, Katastrophenschutz und Ordnung mit Vorlage 23-20752 umfassend zum aktuellen Sachstand der Installation eines stadtweiten Sirenenwarnsystems berichtet. Zum damaligen Zeitpunkt wurde der Planer mit umfangreichen Unterlagen und Daten für die Planung versorgt, um daraus ein erstes Grobkonzept zu entwickeln.

 

Dies vorangestellt beantwortet die Verwaltung die Anfrage wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Die Grobplanungen zum Sirenen-Warnsystem im Braunschweiger Stadtgebiet sind abgeschlossen. In Zusammenarbeit mit dem beauftragten Planungsbüro Bergmann Engineering GmbH wurden die vorläufigen Standorte sowie die geplante Ausrichtung der einzelnen Sirenen besprochen. Hierbei handelt es sich um insgesamt 106 Sirenenstandorte. Öffentliche Gebäude als Aufstellorte wurden vorrangig bei der Planung berücksichtigt.

 

Im nächsten Schritt sollen die geplanten Standorte bei Ortsbesichtigungen auf ihre Eignung überprüft werden. Dabei kann es aufgrund der örtlichen Gegebenheiten noch zu Veränderungen der Standorte kommen. Sobald dieser Schritt abgeschlossen ist, kann im Anschluss der Ausschuss sowie die Öffentlichkeit über die Planungen informiert werden.

 

Zu Frage 2:

Ein Antrag zur Förderung von Sirenenstandorten wurde beim zuständigen Niedersächsischen Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz (NLBK) gestellt. Dieses übermittelte am 11.11.2022 einen Ablehnungsbescheid, da die zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel bereits erschöpft waren. Der Antrag wurde seinerzeit mangels Erfolgsaussichten überhaupt nur hilfsweise gestellt, falls bereits positiv beschiedene Gebietskörperschaften nicht alle Fördermittel rechtzeitig abrufen und die Stadt Braunschweig dadurch im Nachrückverfahren davon profitieren könnte.

 

Auf Nachfrage teilte das NLBK mit, dass aktuell ein neues Förderprogramm erarbeitet wird. Sobald hierzu nähere Informationen vorliegen, soll ein erneuter Antrag gestellt werden.


Zu Frage 3:

Nach der finalen Festlegung der Sirenenstandorte muss eine öffentliche Ausschreibung über die Lieferung und den Aufbau der Sirenensysteme erfolgen. Erst nach dem Durchlaufen des ordnungsgemäßen Vergabeverfahrens kann dann mit der Installation begonnen werden.


 

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