Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 23-21071-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Beschluss des Stadtbezirksrats 321 vom 19.04.2023 (Vorschlag gem. § 94 Abs. 3 NKomVG):

Die Verwaltung wird gebeten, eine Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h im Bereich der Kindertagesstätte Ölper auf der Celler Heerstraße 38, im Bereich zwischen der bestehenden Geschwindigkeitsbegrenzung und der Lichtsignalanlage, in beiden Fahrtrichtungen umzusetzen.“

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Rechtsgrundlage für die Anordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h im Bereich sensibler Einrichtungen ist § 45 Abs. 9 S. 4 Nr. 6 i. V. m. § 45 Abs. 1 Satz 1 Straßenverkehrsordnung (StVO). Es ist einzelfallbezogen im Rahmen pflichtgemäßen Ermessens zu entscheiden. Auf der einen Seite sind die Belange des fließenden Verkehrs (Individualverkehr und ÖPNV) und dessen möglichst reibungsloser und zügiger Abwicklung zu berücksichtigen. Auf der anderen Seite steht die zu erwartende Erhöhung der Verkehrssicherheit im Bereich der Kindertagesstätte durch die Einführung von Tempo 30.

 

Bei der Celler Heerstraße handelt es sich um eine Hauptverkehrsstraße, die als Kreisstraße 1 qualifiziert ist, für die die zulässige innerörtliche Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h gilt.

 

Auf der Celler Heerstraße hat das Interesse des fließenden Verkehrs besonderes Gewicht, weil diese Straße ihre Aufgabe, dichten Verkehr auch über längere Entfernungen zu ermöglichen und das übrige Straßennetz zu entlasten, nur erfüllen kann, wenn möglichst wenige Verkehrsbeschränkungen vorhanden sind.

 

Zu den Auswirkungen auf den ÖPNV teilt die Braunschweiger Verkehrs GmbH (BSVG) mit, dass eine (weitere) Geschwindigkeitsbeschränkung im Streckenverlauf der Linie 416 sich negativ auf ihre Taktzeiten auswirken würde. Die Linie 416 ist eine Hauptlinie und verkehrt tagsüber alle 15 Minuten. Eine Verlängerung der Fahrzeit stünde im Gegensatz zu den Anforderungen an einen zügigen ÖPNV. Weiterhin würde diese dazu führen, dass die Wendezeiten nicht mehr als Pause für das Fahrpersonal angerechnet werden könnten. Dadurch entstehen signifikante Sprungkosten, da zumindest zeitweise ein/e zusätzliche/r Fahrer/in auf der Linie 416 eingesetzt werden sste.

 

Demgegenüber steht die Erhöhung der Sicherheit von zu Fuß gehenden, insbesondere der Kindergartenkinder, die die Kita aufsuchen. Kinder gehören zu den schwächsten Verkehrsteilnehmern. Sie können die Gefahren des Straßenverkehrs noch nicht richtig einschätzen und auch nicht angemessen darauf reagieren; sie benötigen deshalb einen besonderen Schutz.

 

Die Gesamtabwägung ergab, dass der Erhöhung der Verkehrssicherheit von zu Fuß gehenden der Vorrang einzuräumen ist. Die sich daraus für den ÖPNV ergebenden Auswirkungen müssen hingenommen werden.

 

Es wird daher auf der Celler Heerstraße, unmittelbar angrenzend an den schon bestehenden Abschnitt mit Tempolimit 30 km/h und der Lichtsignalanlage, auf einer Länge von ca. 170 m eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h angeordnet.

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