Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 23-20729-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Beschluss vom 2. März 2023 (Anregung gemäß § 94 Abs. 3 NKomVG):

Die Verwaltung wird gebeten, nach Abschluss der Kanalsanierung und der anschließenden Fahrbahnerneuerung die Regelung des dortigen Verkehrs an die veränderte Situation anzupassen. Die Neuplanung soll dem Stadtbezirksrat vorab vorgestellt werden.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Verwaltung wird die Markierung und Beschilderung in der Kurzekampstraße, nach Beendigung der Kanalsanierung, an die neue verkehrliche Situation anpassen. Die Umsetzung erfolgt direkt im Anschluss an die Baumaßnahme.

Die Tempo-30-Zone wird anstatt an der Einmündung Otto-Himmel-Weg bereits an der Berliner Straße beginnen. In Folge dessen wird die Linksabbiegespur in die Berliner Straße eingekürzt (s. Anlage).


 

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Anlagen

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