Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 23-22098

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

Der Verlängerung des Ehrengrabstatus für die Grabstätte von Ehrenbürger Otto Bennemann auf dem Städtischen Urnenfriedhof 33/33 wird bis zum Jahr 2043 zugestimmt.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gem. § 6 Nr. 8 c) der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig i. V. m. § 76 Abs. 3 NkomVG ist die Zuständigkeit für Beschlüsse über die Zuerkennung der Ehrengrabeigenschaft für Ruhestätten verdienter Persönlichkeiten auf den Ausschuss für Kultur und Wissenschaft (AfKW) übertragen.

 

Im Jahr 2003 wurde die Grabstätte des Herrn Otto Bennemann als Ehrengrabstätte ausgewiesen. Die Grabstätte befindet sich auf dem Städtischen Urnenfriedhof 33/33.

 

Otto Bennemann wurde am 27. September 1903 in Braunschweig geboren und verstarb am

22. Mai 2003 ebenfalls in Braunschweig.

 

Nach seiner kaufmännischen Lehre beim Braunschweiger Stromversorgungsunternehmen Überlandwerk trat Otto Bennemann 1923 in die SPD ein und engagierte sich bei den Jungsozialisten. Neben seiner Tätigkeit beim Internationalen Sozialistischen Kampfbund (ISK) war er zusammen mit seiner Ehefrau Franziska Bennemann nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten auch im Widerstand aktiv. Aus diesem Grund musste er für sieben Jahre ins Exil, um einer Verhaftung zu entgehen.

 

Bennemann beteiligte sich nach dem Kriegsende am Wiederaufbau der SPD. Als Ratsherr der Stadt Braunschweig 1945 und als Mitglied des Ernannten Braunschweigischen Landtages 1946 hat sich Bennemann in Braunschweig verdient gemacht. 1947 wurde er in den Niedersächsischen Landtag gewählt und war stellvertretender Vorsitzender der SPD-Landtagsfraktion.

 

Von 1948 bis 1952 sowie von 1954 bis 1959 amtierte er als Oberbürgermeister der Stadt Braunschweig. Zudem zählte er zu den Autoren des Godesberger Programms der SPD. Die Otto-Bennemann-Stiftung Braunschweig wurde 1994 von Bennemann zur Förderung des Georg-Eckert-Instituts für internationale Schulbuchforschung, des Internationalen Hauses Sonnenberg und der Lebenshilfe errichtet.

 

Im Jahr 1968 wurde er zum Ehrenbürger der Stadt Braunschweig ernannt.

 

Am 31.12.2023 läuft das Grabnutzungsrecht für diese Grabstätte aus. Aufgrund seines bedeutenden Einsatzes und seiner Tätigkeit für die Stadt Braunschweig schlage ich vor, das Ehrengrab auch weiterhin als Ehrengrabstätte zu führen und das Nutzungsrecht für weitere 20 Jahre nachzukaufen.

 

Kosten:

Ein Nachkauf des Grabnutzungsrechtes ist ab dem 31.12.2023 erforderlich. Die Kosten für den Erwerb des Grabnutzungsrechts für 20 Jahre betragen einmalig 2.658 €. Für die laufende Grabpflege entstehen der Stadt Braunschweig jährlich Kosten in Höhe von ca. 265 €. Die erforderlichen Haushaltsmittel für die Grabpflege und den Kauf des Grabnutzungsrechts stehen im Budget des Fachbereiches Kultur und Wissenschaft zur Verfügung.

 

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