Rat und Stadtbezirksräte
Anfrage (öffentlich) - 23-21993
Grunddaten
- Betreff:
-
Wärmeplanung in der Stadt Braunschweig
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Anfrage (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- CDU-Fraktion im Rat der Stadt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Umwelt- und Grünflächenausschuss
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zur Beantwortung
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05.09.2023
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Im Niedersächsischen Klimaschutzgesetz ist vorgesehen, bestimmte kommunale Pflichtaufgaben neu zu definieren und neu zu ordnen. Dazu gehören unter anderem die Erstellung von Klimaschutzkonzepten für die eigene Verwaltung, eine Pflicht zur Erstellung von Entsiegelungskatastern zur Klimafolgenanpassung oder auch eine Pflicht speziell für Mittel- und Oberzentren, bis zum 31. Dezember 2026 eine kommunale Wärmeplanung zu erstellen. Die Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen (KEAN) hat für die Kommunen einen Leitfaden für die Wärmeplanung mit Arbeitshilfen erstellt, der im Internet abgerufen werden kann (vgl. https://www.klimaschutz-niedersachsen.de/_downloads/FaktenpapiereLeitfaeden/LeifadeKommWaermeplanung/00_201912-17_Leitfaden-Waermeplanung_gesamt.pdf?m=1648117395&; zuletzt eingesehen am 23. August 2023, 10.00 Uhr). Diese Arbeitshilfe sieht denn auch drei Stadien der Umsetzung vor. Das erste ist die Definition der Ziel-Situation 2045, das zweite ist die Erfassung der „Ist-Situation“ in Bestands- und Neubaugebieten und abschließend wird über die Erstellung der technischen Entwicklungspfade zum Erreichen der Ziel-Situation 2045 mit Detail- und Umsetzungsplanungen informiert.
Die KEAN weist darauf hin, dass das erste Stadium mit der Zieldefinition durch ein vorliegendes Klimaschutzkonzept erfüllt sei.
Der Rat der Stadt Braunschweig hat in seiner Sitzung am 27. September des letzten Jahres das Integrierte Klimaschutzkonzept 2.0 (DS.-Nr. 22-18957) mit dem Ziel der Klimaneutralität bereits im Jahr 2030 verabschiedet, demnach das erste Stadium bereits erfüllt. Somit müsste sich die Verwaltung bereits im zweiten beziehungsweise dritten Stadium der kommunalen Wärmeplanungsentwicklung befinden.
Im Bezug darauf heißt es auf der Internetseite der KEAN unter anderem: „Um den Einstieg in die kommunale Wärmeplanung für niedersächsische Kommunen zu erleichtern, lässt die KEAN im Auftrag des Landes zudem eine gebäudescharfe Wärmebedarfskarte erstellen. Die Arbeiten hierzu beginnen derzeit, die Fertigstellung ist für das zweite Quartal 2023 geplant.“ (https://www.klimaschutz-niedersachsen.de/Novelle-des-Niedersaechsischen-Klimaschutzgesetzes-beschlossen-2464; zuletzt eingesehen am 23. August 2023, 10.00 Uhr)
Mit dem Antrag der CDU-Fraktion „Energiegewinnung aus Abwasser“ (DS.-Nr. 18647-02-02, beschlossen in der Ratssitzung am 24. Mai des vergangenen Jahres) wurde die Verwaltung darüber hinaus gebeten, „im Rahmen des Klimaschutzkonzeptes 2.0 zu prüfen, wie eine Potenzialanalyse für CO2-Einsparungen durch Nutzung von Abwasserwärmepumpen in Bezug auf Machbarkeit, Kosten und Finanzierung durchgeführt werden kann. Die Potentialanalyse soll auch Aussagen für mögliche Standorte für Abwasserwärmepumpen für Fernwärme enthalten. Das Ergebnis der Prüfung bezüglich Machbarkeit, Kosten und Finanzierung bitten wir, dem Rat schnellstmöglich mitzuteilen.“
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. In welchem Bearbeitungsstadium befindet sich die Erstellung der kommunalen Wärmeplanung?
2. Welcher Zeitplan bzw. welche Meilensteine sind für die Umsetzung der anderen Stadien eingeplant?
3. Wie ist der Stand der mit Beschluss des Antrages 18-647-02-02 beauftragten Potentialanalyse für CO2-Einsparungen durch Nutzung von Abwasserwärmepumpen?
