Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 23-21666

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Der Schulausschuss hat beschlossen, dass ihm jährlich in der ersten Sitzung nach den Sommerferien ein Sachstandsbericht zum Stand der Digitalisierung an den Schulen vorgelegt werden soll (Ds 22-20088). Vor diesem Hintergrund werden im Folgenden ein Überblick über die Fortschritte der Digitalisierung der Braunschweiger Schulen seit 2019, dem Beginn der dritten Fortschreibung des Medienentwicklungsplans inkl. Digitalpakt Schule, gegeben und im Anschluss der aktuelle Stand und die Planungen bezüglich der vierten Fortschreibung skizziert. Der nachfolgend dargestellte Entwicklungsstand und die vorgesehenen Maßnahmen entsprechen den in der Entscheidung über die 3. Fortschreibung des Medienentwicklungsplans festgelegten Standards“.

 

  1. Medienentwicklungsplan (2019-2023) inkl. DigitalPakt Schule
     

Internetzugang an Schulen

 

Seit Mai 2019 wurde der Anteil der mit Glasfaser (LWL-Internet-Anbindung) versorgten Schülerinnen und Schüler (SuS) von 20 Prozent auf 93 Prozent gesteigert.

 

Abb. 1: LWL-Internet-Anbindung in Prozent der SuS

 

Datennetzmodernisierung

 

Für 84 Prozent der Schülerinnen und Schüler werden aktuell moderne Netzwerkkomponenten eingesetzt. Dieser Anteil wird zum Jahresende 2023 auf 90 Prozent gesteigert werden.

 

 

Abb. 2: Netzwerkmodernisierung in Prozent der SuS

 


WLAN (Kabelloses Datennetz)

 

Die Entwicklung der Ausstattung der Unterrichtsräume mit Access-Points (kabelloses Datennetz) hat sich auf insgesamt 76 Prozent erhöht.

 

Abb. 3: Ausstattung der Klassenräume mit Access-Points in Prozent

 

Bei einer IGS wird noch ein von der Schule beschafftes WLAN-System genutzt. In Absprache mit der Schule erfolgt der WLAN-Ausbau durch die Stadt im Laufe des Jahres 2024 (Sommerferien / Herbstferien).

 

Ein vollständiger Ausbau des WLAN-Netzes wird erst mit der Fertigstellung der Datennetzmodernisierung erreicht werden können.

 

Digitale Präsentationsflächen

 

Bei den Präsentationsflächen handelt es sich sowohl um passive als auch um interaktive Displays. Die Art der Präsentationsflächen ergibt sich aus den jeweiligen Medienbildungskonzepten der Schulen sowie den Standards des aktuell gültigen Medienentwicklungsplans. 

 

r den digitalen Ausbau der Schulen hat die Stadt Braunschweig im Rahmen des Förderprogramms „DigitalPakt“ rd. 13,7 Mio. € in Aussicht gestellt bekommen (siehe auch Punkt Fördermittel DigitalPakt). Hiervon ist ein Teil auch für die Ausstattung der Schulen mit digitalen Präsentationsflächen bereitgestellt worden. Die Folgekosten (Ersatz der Ausstattungen, Betreuungen, Instandhaltungen) werden nicht gefördert. Es ist weiterhin zu forcieren, dass sich der Fördergeber auch an diesen Kosten beteiligt.

 

 

Abb. 4: Ausstattung der Klassenräume mit Panels in Prozent

 

Werden Panels und Beamer zusammengezählt (siehe Abb. 5), zeigt sich, dass aktuell insgesamt 96 Prozent der Unterrichtsräume mit digitalen Präsentationsflächen ausgestattet sind.

 

Abb. 5: Ausstattung der Klassenräume mit dig. Präsentationsflächen (Panels + Beamer) in Prozent

 


 

EDV-Arbeitsplätze

 

Schulische Endgeräte

 

Die nachstehende Tabelle zeigt die Ausstattung mit EDV-Arbeitsplätzen im Verhältnis zu den

Schülerzahlen 2019 (inkl. der Verleihgeräte für SuS aus benachteiligten Familien). Im Vergleich zum Vorjahr sind kaum Veränderungen ersichtlich. Dies liegt insbesondere zum einen daran, dass der Fokus der Schulen aktuell auf der Beschaffung von digitalen Präsentationsflächen liegt, und zum anderen an Preissteigerungen und damit einhergehenden Lieferschwierigkeiten seitens der Lieferanten.

 

Schulform

Computer

Notebook

Tablet

2019

2022

2023

2019

2022

2023

2019

2022

2023

BBS

30%

38%

38%

5%

13%

13%

1%

8%

8%

S

21%

37%

37%

4%

21%

19%

1%

3%

4%

GHS

8%

17%

17%

11%

36%

36%

0%

9%

10%

GS

16%

22%

23%

7%

22%

23%

1%

13%

15%

GYM

9%

14%

15%

5%

12%

12%

1%

11%

11%

HS

15%

23%

23%

6%

30%

30%

0%

0%

0%

IGS

14%

17%

19%

9%

16%

16%

6%

16%

17%

RS

10%

19%

18%

9%

18%

17%

0%

19%

19%

Gesamt

15%

23%

24%

7%

21%

21%

1%

10%

10%

 

 

Fördermittel Digitalpakt

 

Für die Stadt Braunschweig stehen im Rahmen des Digitalpakts Schule Fördermittel i. H. von insgesamt rd.13.7 Mio. Euro bis zum 16.05.2023 zur Verfügung. Zum 30.06.2023 sind alle Fördermittel (100 Prozent) beantragt und bewilligt worden.

 

Es wurden 52 zusätzliche Anträge mit einem Volumen i. H. von 1,49 Mio. Euro am 01.07.2023 mit einem Schwerpunkt digitale Arbeitsgeräte für die berufliche Bildung an das Land gestellt (Ds 23-21687).

 

Schulform

Datennetz

modernisierung (Maßnahme 2.1)

Lern-/Lehr-infrastruktur (Maßnahme 2.3)

Digitale Präsentations-flächen (Maßnahme 2.4)

Digitale Arbeitsgeräte (Maßnahme 2.5)

BBS

   30.000,00 €

     8.009,52 €

 

1.176.500,00 €

S

 

     9.147,68 €

    29.000,00 €

 

GHS

 

     5.236,94 €

 

 

GS

 

 106.751,86 €

  101.500,00 €

 

IGS

 

   18.295,36 €

 

 

RS

 

     8.009,52 €

 

 

Gesamtergebnis

   30.000,00 €

 155.450,88 €

 130.500,00 €

1.176.500,00 €

 

Die Bewilligung durch das Land bleibt abzuwarten. In einer Pressemitteilung vom 06.07.2023 des Niedersächsischen Kultusministeriums werden die Chancen auf Bewilligung im Rahmen des Resteverfahrens (Windhundverfahren) eher zurückhaltend eingeschätzt (siehe Anlage 1).

 

 

  1. Medienentwicklungsplan 4.0

 

Wie in der Mitteilung 23-20358 vom 27.01.2023 berichtet wurde die 4. Fortschreibung um ein Jahr auf 2025 mit einer Laufzeit bis 2029 verschoben, da wichtige Erkenntnisse bezüglich der zukünftigen Förderkulissen von Bund und Land noch nicht vorlagen. Für die Interimszeit wurden die Standards der 3. Fortschreibung um ein Jahr verlängert. Entsprechend Haushaltsmittel und Personalstellen wurden eingeplant.

 

Workshops mit den IT-Expert:innen der Schulen, Schulformvertreter:innenn sowie mit der Vertreter:innen des Behindertenbeirats haben bereits stattgefunden. Im nächsten Schritt werden der Stadtschülerrat und der Stadtelternrat in die Planungen einbezogen. Die Terminabfrage für einen gemeinsamen Workshop-Termin (unter Moderation des Consulters) ist erfolgt und soll in der 35. Kalenderwoche stattfinden.

 

Nachstehend ist die fortgeschriebene Zeitplanung ersichtlich:

 

Zeitraum

Meilensteine

August bis Dezember 2023

 

Beratung durch den Consulter und Workshops mit den beteiligten Akteur:innen (z. B. Stadtelternrat, Stadtschülerrat, IT-Expert:innen Schulen und Schulformvertreter: innen)

Januar 2024

Vorstellung der Workshop-Ergebnisse und Austausch mit den beteiligten Akteur:innen

I. Quartal 2024

Erster Entwurf MEP 4.0

3./4. Quartal 2024

Behandlung und Beschlussfassung

Ab 01.01.2025

Umsetzung

 

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise