Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 21516-01-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Anpassung der leistungsgerechten Bezahlung der Kindertagespflege - Änderungsantrag
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 51 Fachbereich Kinder, Jugend und Familie
- Verantwortlich:
- Dr. Rentzsch
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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zur Kenntnis
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24.08.2023
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zu einzelnen Punkten des Änderungsantrags gibt die Verwaltung ergänzende Hinweise:
- Umsetzung neuer Geldleistungen ab 01. August 2024
Lt. Ratsbeschluss DS 22-19983 sind die Förderbeträge für den Doppelhaushalt 2023/2024 festgeschrieben. Dieser Ratsbeschluss sieht vor einer Anpassung eine Evaluation vor.
- Ziffer 5: Zuschuss zu den Miet- und Betriebskosten
Wie auch in der Begründung zu Ziffer 3 dargelegt, beinhalten die Sachkosten bereits anteilige Kosten für die Miete, eine Doppelförderung kommt daher nicht in Betracht.
Bei Berücksichtigung darüberhinausgehender Mietkosten sollte eine Ungleichbehandlung der KTPP mit Räumen in selbstgenutzter Mietwohnung oder selbstgenutztem Eigentum gegenüber den KTPP mit extra angemieteten Räumen ausgeschlossen sein.
Ergänzend ist auszuführen, dass eine Vielzahl von Kindertagespflegepersonen von den Sorgeberechtigten Zusatzbeiträge von bis zu 250,00 € pro Monat und Kind für z.B. Nebenkosten, etc. erheben, die ihnen neben der städtischen Förderung zufließen.
Bei entsprechender Erhöhung der Förderleistung sollte diese Zusatzbelastung für die Sorgeberechtigen künftig vermieden werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Im Doppelhaushalt 2023/2024 sind keine Erhöhungen der Förderleistung in der Kindertagespflege vorgesehen. Die Erhöhung der Förderleistung wird daher zu einer überplanmäßigen Ausgabe führen, die mit Ratsbeschluss zu beschließen ist, da es keine Kompensationsmöglichkeiten im Budget des Fachbereich 51 gibt.
