Rat und Stadtbezirksräte
Anfrage (öffentlich) - 23-22009
Grunddaten
- Betreff:
-
Neubau des Feuerwehrhauses Geitelde-Stiddien
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Anfrage (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- CDU-Fraktion im Rat der Stadt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Planung und Hochbau
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zur Beantwortung
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08.09.2023
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Im Investitionsprogramm für das Jahr 2023 sind erste finanzielle Mittel für den Neubau des Feuerwehrhauses Geitelde-Stiddien vorgesehen – einem gemeinsamen Feuerwehrhaus für die momentan noch eigenständigen Ortsfeuerwehren Geitelde und Stiddien. Dieses neue Gebäude soll am Ortsausgang von Geitelde in Richtung Stiddien errichtet werden, damit es aus beiden Stadtteilen schnell zu erreichen ist.
Eine geeignete Fläche dafür wurde bereits im vergangenen Jahr identifiziert, diese ist momentan noch als Erweiterungsfläche für einen landwirtschaftlichen Betrieb vorgesehen. Die Größe ist ausreichend, um ein Feuerwehrhaus nach dem Standardraumprogramm zu errichten.
Letzte Gespräche mit dem derzeitigen Besitzer der Fläche wurden nach dessen Auskunft im September 2022 geführt, seitdem hat er nichts mehr bezüglich eines Verkaufs gehört. Eine mündliche Anfrage in der Sitzung des Ausschusses für Feuerwehr, Katastrophenschutz und Ordnung am 23. August 2023 hat ergeben, dass die durch den Fachbereich 65 gestellte Bauvoranfrage von der Bauordnung negativ beschieden wurde und nach wie vor die verwaltungsinterne Abstimmung dahingehend läuft, ob eine Änderung des Flächennutzungsplanes notwendig ist. Diese wäre zeitaufwändig und würde daher die bislang in Aussicht gestellte Fertigstellung in 2025 massiv gefährden.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Wie ist der aktuelle Sachstand in Bezug auf das Grundstück für den Neubau des Feuerwehrhauses Geitelde-Stiddien?
2. In welchen Schritten soll kurzfristig die baurechtliche Grundlage für den Neubau des Feuerwehrhauses geschaffen werden?
3. Wann kann dann ein verbindliches Angebot für den Grundstücksankauf getätigt werden?
