Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 23-21279-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Erweiterung der Grundschule Broitzem zur Ganztagsschule und Sanierung; Raumprogramm
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 40 Fachbereich Schule
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen; 20 Fachbereich Finanzen; 65 Fachbereich Gebäudemanagement; 67 Fachbereich Stadtgrün und Sport
- Verantwortlich:
- Dr. Rentzsch
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Schulausschuss
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Vorberatung
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25.08.2023
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Stadtbezirksrat 222 Südwest hat in seiner Sitzung am 22.08.2023 folgenden abweichenden Beschluss gefasst:
„Dem im Sachverhalt in Ziffer 2 beschriebenen Raumprogramm für den Umbau und die bauliche Erweiterung der Grundschule Broitzem im Zuge der Sanierung wird mit folgender Änderung zugestimmt:
1. Erhalt der Pausenhalle für größere Veranstaltungen.
2. Kein Verkauf der Liegenschaft Große Grubestraße 30.“
Abstimmungsergebnis: 14 dafür 0 dagegen 0 Enthaltungen
In die Pausenhalle soll zum einen ein Stuhllager (ca. 20 m ²) integriert werden. Das Stuhllager wird die Nutzung der Pausenhalle nicht signifikant einschränken, sodass dort stattfindende Veranstaltungen des Stadtbezirksrates mit vielen Gästen, z. B. die Seniorenweihnachtsfeier, weiterhin veranstaltet werden können.
Zum anderen soll untersucht werden, ob es wirtschaftlicher ist, einen Raum für projektbezogene Ganztagsaktivitäten (ca. 60 m²) in der Aula der Schule oder in einem Neubau nachzuweisen. In diesen Prüfauftrag wird der Wunsch des Stadtbezirksrates nach einem Erhalt der Aula für größere Veranstaltungen einbezogen.
Für die stark sanierungsbedürftige Liegenschaft Große Grubestraße 30 ist bisher keine Nachnutzung eingeplant. Im Rahmen des städtischen Portfoliomanagements wird geprüft werden, ob passende städtische Bedarfe vorhanden sind und ob diese sich wirtschaftlich mit der Liegenschaft abdecken lassen. Neben planungsrechtlichen und baulichen Aspekten werden dabei insbesondere die verfügbaren mit den erforderlichen Flächen abgeglichen und die notwendigen Sanierungs- und Umnutzungskosten überschlägig ermittelt. Sollte sich die Liegenschaft nicht wirtschaftlich nachnutzen lassen, ist der Verkauf eine zu betrachtende Option.
Die Verwaltung hält an ihrem Beschlussvorschlag fest.
