Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 23-21696-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Zur Anfrage der Gruppe Direkte Demokraten vom 14.07.2023 (23-21696) wird wie folgt Stellung genommen:

 

Zu Frage 1:

 

Begrünte Lärmschutzwände übersteigen die genehmigungsfrei zulässige Gesamthöhe von Einfriedungen (> 2 m). Dementsprechend bedarf es für die Errichtung einer solchen Lärmschutzwand eines Bauantrags. Da Geräuschemissionen bei der Nutzung der Außenflächen von Kindertagesstätten, Spielplätzen oder Schulhöfen zu tolerieren sind (Privilegierung von Kinderlärm), fehlt letztlich die Grundlage, um zusätzliche aktive und mit hohem Kostenaufwand verbundenermschutzmaßnahmen in Form von (begrünten wie nicht begrünten) Lärmschutzwänden zu rechtfertigen. Insofern ist eine solche Prüfung der Eignung aus Sicht der Verwaltung obsolet.

 

Zu Frage 2:

 

Vorteilhaft an einer begrünten (Lärmschutz-)Wand im Vergleich zu einer herkömmlichen nicht begrünten Einfriedung ist eine gewisse hlung der unmittelbaren Umgebung (Mikroklima) durch Verdunstung (Verdunstungskälte). Es handelt sich also um eine Maßnahme zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels. Zudem können Begrünungen die lokale städtische Biodiversität in geringem Umfangrdern.

 

Es sprechen allerdings einige Gründe gegen den Austausch von herkömmlichen Einfriedungen durch begrünte Lärmschutzwände. Begrünte Lärmschutzwände übersteigen die genehmigungsfrei zulässige Gesamthöhe von Einfriedungen (> 2 m). Dementsprechend bedarf es für die Errichtung einer solchen Lärmschutzwand eines Bauantrags, wie bereits vorstehend ausgeführt. Zudem erhöht sich der personelle und planerische Aufwand durch das Bauantragsverfahren erheblich. Bei Lärmschutzwänden handelt es sich zudem je nach konkretem Modell um recht massive Bauteile, welche mehr Platz und ein stärkeres Fundament benötigen als eine herkömmliche Einfriedung. Insbesondere in den Innenstädten ist der Platz auf Schulhöfen aber bereits sehr begrenzt. Der personelle und finanzielle Aufwand für die fachgerechte Pflege der Begrünung übersteigt zudem die hierfür vorhandenen Ressourcen bei Weitem. Neben Pflegeschnitten bedarf es der regelmäßigen Entfernung von abgestorbenen Pflanzenteilen aus Gnden des Brandschutzes sowie einer regelmäßigen Bewässerung, um eine Begrünung dauerhaft fachgerecht zu erhalten. Insgesamt wird ein Austausch von herkömmlichen Einfriedungen an Schulhöfen durch begrünte Lärmschutzwände von der Verwaltung als mit vertretbaren Mitteln nicht umsetzbar angesehen.

 

In der Gesamtbetrachtung der Thematik steht der finanzielle Aufwand für den Ersatz von funktionsfähigen konventionellen Einfriedungen für Schulaußenanlagen gegen begrünte Lärmschutzwände in keinem angemessenen Verltnis zu dem relativ geringen städtökologisch-stadtklimatischen Ertrag. Durch Begrünungsmaßnahmen wie bspw. das Pflanzen von Laubbäumen sst sich ein wesentlich größerer ökologischer Benefit bei deutlich geringerem finanziellen Aufwand erzielen.

 

Zu Frage 3:

Da aus den genannten Gründen ein Ersatz von herkömmlichen Einfriedungen an Schulhöfen durch begrünte Lärmschutzwände nicht mit vertretbaren Mitteln umsetzbar ist, wird es an dieser Stelle als nicht sinnvoll angesehen, einen detaillierten Kosten-Vergleich für deren Errichtung aufzustellen.

 

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