Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 23-22000
Grunddaten
- Betreff:
-
Gewährung von Zuschüssen an Umweltorganisationen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 68 Fachbereich Umwelt
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; DEZERNAT VIII -Umwelt-, Stadtgrün-, Sport- und Hochbaudezernat; 67 Fachbereich Stadtgrün und Sport
- Verantwortlich:
- Herlitschke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Umwelt- und Grünflächenausschuss
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Entscheidung
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12.10.2023
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
„Den genannten Vereinen werden folgende Zuwendungen mit einer Gesamtsumme in Höhe von bis zu 38.228,16 € gewährt:
1. Regionale Energie- und KlimaschutzAgentur e.V. bis zu 3.500,00 €
(Weitere Aufwendungen Ernährungsrat)
2. NABU Landesverband Niedersachsen e.V. bis zu 22.818,16 €
(Ausstattung und Miete ÖNSA)
3.Förderkreis Umwelt- und Naturschutz Hondelage e.V. bis zu 11.910,00 €
(Erhalt von artenreichen Weiden).
Der Antrag 4 (Förderkreis Umwelt- und Naturschutz Hondelage e.V. - Bildungsstelle) wird abgelehnt.“
Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschlusskompetenz:
Die Beschlusskompetenz des Umwelt- und Grünflächenausschusses ergibt sich aus § 76 (3) Satz 1 NKomVG in Verbindung mit § 6 Ziff. 6 Buchstabe d der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig. Danach ist der Umwelt- und Grünflächenausschuss für die Bewilligung unentgeltlicher Zuwendungen an Umweltorganisationen zuständig.
Hiervon ausgenommen sind gemäß Buchstabe f) der Richtlinie des Rates gemäß § 58 Abs. 1 NKomVG zur Auslegung des Begriffes „Geschäfte der laufenden Verwaltung“ die Bewilligung von unentgeltlichen Zuwendungen bis zu 5.000 € sowie die Bewilligung von unentgeltlichen Zuwendungen in Höhe der im Vorbericht zum Haushaltsplan bzw. in den Erläuterungen zu den Teilhaushalten genannten Beträge an die entsprechenden Institutionen.
Sachverhalt:
Die Stadt Braunschweig kann gemäß der „Förderrichtlinie für Gewässer- und Naturschutz sowie Klima („Ökotopf“)“ Zuschüsse für Vereine oder Initiativen gewähren, die sich für Belange des Gewässer-, Natur- oder Klimaschutzes sowie für Klimawandelanpassung in Braunschweig einsetzen.
Folgende Anträge, deren Antragssumme den Betrag von 5.000 € übersteigen und die nicht im Vorbericht zum Haushaltsplan 2023/2024 bzw. in den Erläuterungen zu den Teilhaushalten aufgeführt sind, liegen aktuell vor:
1. Regionale Energie- und KlimaschutzAgentur e.V. (reka) - Ernährungsrat
Im Zuge der Haushaltsberatungen wurde der reka für die Einstellung einer Fachkraft ein städtischer Zuschuss in Höhe von 10.000 € bewilligt. Nunmehr hat die reka einen weiteren Zuschussantrag für das Projekt Ernährungsrat mit einem zusätzlichen Zuschussbedarf in Höhe von 4.500 € gestellt. Hiervon sollen Raummieten, die technische Ausstattung der Fachkraft, Büromaterial und Serverkosten beglichen werden. Weiterhin sind 1.000 € für die Projektbegleitung durch reka-Experten vorgesehen.
Die Aufwendungen für die Projektbegleitung durch reka-Experten sind aus Sicht der Verwaltung nicht förderfähig. Der reka sind für das Jahr 2023 über den Vorbericht zum Haushaltsplan 2023/2024 bereits 35.000 € im Rahmen einer institutionellen Förderung bewilligt worden. Auch vor dem Hintergrund der Vermeidung von Doppelförderungen ist die Bezuschussung von Beratungsleistungen der Mitarbeiter*innen bzw. Vereinsmitglieder der reka aus Sicht der Verwaltung nicht möglich.
Die Verwaltung empfiehlt daher, einen weiteren städtischen Zuschuss in Höhe von bis zu 3.500 € zu gewähren, weist aber darauf hin, dass bei der Verwendungsnachweisprüfung insbesondere auch bei den Punkten Raummiete und Serverkosten auf eventuelle Doppelförderungen geachtet wird.
2. NABU Landesverband Niedersachsen e.V. (NABU) – ÖNSA
Der NABU hat die Liegenschaft Madamenweg 91 angemietet, um dort die Ökologische NABU-Station Aller/Oker (ÖNSA) als Betreuungseinrichtung für die Naturschutz- und naturnahen Gebiete in Braunschweig und Umgebung zu betreiben. Der NABU beantragt zur Erstausstattung der Büros und für einen Mietzuschuss in den Jahren 2023 und 2024 einen städtischen Zuschuss in Höhe von insgesamt 22.818,16 €.
Die Verwaltung empfiehlt die Gewährung des beantragten Zuschusses in Höhe von bis zu 22.818,16 €.
3. Förderkreis Umwelt- und Naturschutz Hondelage e.V. (FUN) – Erhalt von artenreichen Weiden
Der FUN beantragt für das Projekt „Erhalt von artenreichen Weiden“ einen städtischen Zuschuss in Höhe von 11.910 €. Das Projekt umfasst den Austausch von Pfählen, um die Weiden in der Waterföhre ausbruchsicher zu erhalten und die Einzäunung der Weiden im Siekbruch, um durch die Beweidung einen Florenaustausch zu ermöglichen. Der vom FUN beantragte Zuschuss dient ausschließlich für Material und die Beschaffung eines Forstmulchervorsatz. Die Arbeitsleistungen (ca. 240 Stunden) erfolgen ehrenamtlich.
Die Verwaltung empfiehlt, den hohen ehrenamtlichen Einsatz des Vereins mit der Bewilligung des beantragten Zuschusses in Höhe von bis zu 11.910 € zu würdigen.
4. Förderkreis Umwelt- und Naturschutz Hondelage e.V. (FUN) Bildungsstelle
Der FUN beantragt für die Etablierung einer Fachkraft für Umweltbildung einen städtischen Zuschuss in Höhe von 50.000 €.
Der FUN ist auch im Bereich der Umweltbildung tätig und arbeitet nach eigenen Angaben im Bereich der Kinder- und Jugendförderung mit der Grundschule Hondelage, der Oswald Berkhahn-Schule, der IGS Franzsches Feld, der Sally-Perel Gesamtschule und der Wilhelm Bracke Gesamtschule zusammen. Die Nachfrage vor allem von Schulen, Kitas und Einrichtungen für Jugendliche mit Förderbedarf hat stark zugenommen, sodass laut Verein der Bedarf allein durch die ehrenamtlichen Mitglieder des Vereins nicht mehr zu decken ist.
Der FUN möchte daher eine Fachkraft für Umweltbildung einstellen und rechnet mit Gesamtkosten in Höhe von 58.133 €.
Die Verwaltung sieht die Förderung einer Stelle für Umweltbildung im FUN aus mehreren Gründen kritisch:
Über die Förderung der Stelle wird jährlich entschieden, eine langfristige Sicherheit für die anzustellende Fachkraft und auch für den Verein besteht nicht. Je nach Zeitpunkt der Entscheidung über eine eventuelle Nichtförderung können auch durch verpasste Kündigungsfristen für den Verein weiterhin jährliche Kosten in Höhe von über 50.000 € anfallen, die einen Verein wie dem FUN nach Ansicht der Verwaltung vor existenzielle Schwierigkeiten führen können.
Außerdem stellt sich die Frage nach der Vertretung der Fachkraft in Urlaubs- bzw. Krankheitszeiten. Nach Aussage des Vereins sind die ehrenamtlichen Kapazitäten bereits erschöpft, sodass der Ausfall der Fachkraft dann nicht ohne Leistungseinschränkungen kompensiert werden könnte.
Weiterhin kann durch die Entscheidung auch ein Präzedenzfall geschaffen werden, sodass auch weitere Vereine und Organisationen in der Stadt Braunschweig Stellen für Umweltbildung beantragen.
Aus Sicht der Verwaltung kann und sollte der Fördertopf nicht hauptsächlich für die Förderung von Personalstellen genutzt werden.
Die Verwaltung empfiehlt daher, den Antrag abzulehnen.
Haushaltsmittel
Haushaltsmittel zur Gewährung der Zuschüsse stehen im Jahr 2023 in ausreichender Höhe im städtischen Teilhaushalt des Fachbereichs Umwelt zur Verfügung.
Ausblick
Es hat sich gezeigt, dass die aktuelle Richtlinie insbesondere im Bereich der Förderung von Personalkosten nicht eindeutig genug ist. Die Richtlinie wird daher seitens der Verwaltung überarbeitet und in der Gremienschiene im Dezember 2023 der Politik zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
