Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 23-21094-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Zur Anfrage der SPD-Fraktion vom 11.04.2023 (23-21094) wird wie folgt Stellung genommen:

 

Zu Frage 1.:

Die Nutzungszeiten des Spiel- und Jugendplatzes Kalandstraße lagen vor der Änderung zwischen 7 und 22 Uhr.

Zu Frage 2.:

Es gab im Laufe der letzten Jahre nach Kenntnis der Verwaltung zahlreiche Beschwerden von Anliegenden wegen Lärmbelästigung. Diese Beschwerden gingen nicht direkt bei der Verwaltung ein, sondern wurden an den Stadtbezirksrat gerichtet.

Zu Frage 3.:

Die Einschränkung der Nutzungszeiten des Spiel- und Jugendplatzes beruht darauf, dass der Spiel- und Jugendplatz Kalandstraße den Mindestabstand zur Wohnbebauung unterschreitet und Jugendlärm im Gegensatz zu Kinderlärm nicht allgemein als sozialadäquat gilt. Mit der Einschränkung der Nutzungszeiten möchte die Verwaltung dem Ruhebedürfnis der Anwohnerinnen und Anwohner entsprechen und einen rücksichtsvollen Umgang gewährleisten.

In Braunschweig gibt es mit Jugendplätzen, Bolzplätzen und Jugendzentren in städtischer und privater Trägerschaft zahlreiche Aufenthaltsräume ausschließlich für junge Heranwachsende zwischen 14 und 18 Jahren. Daneben richten sich kombinierte Spiel- und Jugendplätze sowie Spiel- und Bolzplätze mit ihren Spiel- und Bewegungsangeboten neben Kindern auch an Jugendliche. In der Regel sind diese Spielräume nicht lärmsensibel gelegen und daher in ihren Nutzungszeiten nicht beschränkt. Hinzu kommen städtischen Park- und Grünanlagen, die generell in der Stadt als Aufenthaltsraum auch nach 20 Uhr zur Verfügung stehen.

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