Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 23-21916-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Zur Anfrage der SPD-Fraktion vom 17.08.2023 (23-21916) wird wie folgt Stellung genommen:

 

Zu Frage 1.:

Die Voraussetzungen, unter denen Schulhöfe nach Schulschluss für die öffentliche Nutzung freigegeben werden können, werden derzeit in einer verwaltungsinternen Projektgruppe erarbeitet. Erste Ergebnisse der Projektgruppe wurden am 25.08. im Schulausschuss mitgeteilt und werden am 05.09.2023 im Umwelt- und Grünflächenausschuss vorgestellt.

Zu Frage 2.:

Die Nutzungszeiten wurden aus Lärmimmissionsschutzgründen reduziert. Durch die Einschränkung der Nutzungszeiten soll dem Ruhebedürfnis der Anwohnerinnen und Anwohner  entsprochen werden.

Zu Frage 3.:

Analog zur Einschränkung der Nutzungszeiten wurde auch eine Altersbegrenzung aus Gründen des Lärmschutzes festgelegt.

Ergänzend möchte die Verwaltung darauf hinweisen, dass ein stadtinternes Konzept zur Öffnung von Schulhöfen verfolgt wird. Betrachtet werden hierbei vorwiegend Schulhöfe von Grundschulen sowie Schulhöfe in Stadtteilen mit einem Defizit an Spielflächen in der unmittelbaren Umgebung. Die Hauptschule Sophienstraße erfüllt diese Voraussetzungen nicht. Im näheren Umfeld sind mehrere qualitativ hochwertige Spielangebote sowohl für Kinder als auch für Jugendliche zu finden.

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