Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 23-21479-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Zur Anfrage der CDU-Fraktion, BIBS-Fraktion und Tobias Zimmer (FDP) vom 24.05.2023 wird wie folgt Stellung genommen:

 

Zu 1.: Der am 22.02.2019 in Kraft getretene Bebauungsplan "Dibbesdorfer Straße Süd", QU 62, wurde nicht überplant und ist weiterhin rechtsverbindlich.

 

Zum Zeitpunkt der Planung lag noch keine verbindliche Grundstücksaufteilung vor. Daher konnte die zukünftige Anzahl der Wohneinheiten des Quartiers nur auf Grundlage der damals von der Erschließungsträgerin vorgesehenen Aufteilung und üblichen Ausnutzung der Baurechte bzw. des abgestimmten Nutzungsbeispiels grob prognostiziert werden.

 

Nach Inkrafttreten des Bebauungsplans hat die Erschließungsträgerin die erschlossenen Baugrundstücke an einen Bauträger veräußert. Durch veränderte Grundstücksaufteilungen und Reduzierung der durchschnittlichen Wohnungsgröße wird der Bauträger mehr Wohneinheiten im Quartier realisieren als ursprünglich prognostiziert.

 

Zu 2.: Das Verkehrsgutachten wird dem Stadtbezirk 112 und dem Ausschuss für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben voraussichtlich Ende 2023 zur Kenntnis gegeben. Anschließend wird die Planung der notwendigen baulichen Anpassungen der Knotens Dibbesdorfer Straße/Bevenroder Straße zur Entscheidung vorgelegt.


 

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