Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 22-19412-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Beschluss vom 8. September 2022 (Anregung gemäß § 94 Abs. 3 NKomVG):

Die Verwaltung wird gebeten, auf der Alten Leipziger Straße, aus Richtung Autohaus kommend, rechtsseitig vor Erreichen des Kreisels durch Verkehrsschilder oder Fahrbahnmarkierungen ein Halteverbot einzurichten.“

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Verwaltung wird in dem Bereich ab Hausnummer 18 der Alten Leipziger Straße bis zum Kreisel das VZ 283-10 inkl. Zusatzzeichen 1060-31 anbringen, um die Ausfahrt der Gewerbetreibenden der Hausnummer 17 zu ermöglichen.


 

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