Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 23-21934-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Sachstand Demenz-Diagnostik in Braunschweig
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 20 Fachbereich Finanzen
- Verantwortlich:
- Geiger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Soziales und Gesundheit
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zur Kenntnis
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30.08.2023
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Anfrage der CDU-Fraktion im Rat der Stadt vom 17. August 2023 (DS 23-21934) wird in Abstimmung mit dem Städtischen Klinikum Braunschweig (SKBS) wie folgt beantwortet:
Zu 1.:
Das SKBS hat sowohl die Etablierung einer geriatrischen Institutsambulanz (GIA) als auch die Gründung einer geriatrischen Tagesklinik zur Sicherstellung der demenzdiagnostischen und -therapeutischen Versorgung geprüft. Dabei wurden Anfragen der Verwaltung, des Ausschusses für Soziales und Gesundheit und der Pflegekonferenz umfassend berücksichtigt. Grundsätzlich ist festzuhalten, dass der seit Pandemiebeginn andauernde Pflegepersonalmangel eine Fokussierung der vorhandenen Ressourcen auf die stationäre Versorgung erforderlich macht. Beispielsweise können in der Geriatrie derzeit nur 67 der mehr als 90 zur Verfügung stehenden Betten betrieben werden. Aus diesem Grund werden teilstationäre und tagesklinische Versorgungsangebote gegenwärtig zurückgestellt; nach aktuellem Stand wird diese Situation bis in das Geschäftsjahr 2024 fortbestehen. Daher – und wegen der nicht kostendeckenden Finanzierung – ist die Etablierung einer GIA bzw. die Gründung einer geriatrischen Tagesklinik aus Sicht des SKBS derzeit nicht realisierbar.
Geriatrische Institutsambulanz (GIA)
Grundsätzlich können verschiedene Institutionen vom Zulassungsausschuss zu einer strukturierten und koordinierten ambulanten geriatrischen Versorgung der Versicherten ermächtigt werden; hierzu zählen geriatrische Fachkrankenhäuser, Allgemeinkrankenhäuser mit selbstständigen geriatrischen Abteilungen, geriatrische Rehabilitationskliniken und dort angestellte Ärztinnen und Ärzte sowie Krankenhausärztinnen und -ärzte (siehe hierzu § 118a SGB V). Dies kann jedoch nur erfolgen, soweit und solange dies notwendig ist, um eine ausreichende ambulante geriatrische Versorgung sicherzustellen. Eine Ermächtigung erfolgt durch den Zulassungsausschuss der Kassenärztlichen Vereinigung. Eine Ermächtigung ist jedoch ausgeschlossen, soweit eine ausreichende geriatrische Versorgung durch Vertragsärztinnen und -ärzte gegeben ist. Der Versorgungsauftrag setzt ein Lebensalter von mehr 70 Jahren und eine geriatrietypische Morbidität voraus. Dabei müssen zwei geriatrietypische Syndrome oder ein geriatrietypisches Syndrom mit einer dokumentierten Pflegestufe gemäß § 15 SGB XI vorliegen.
Für die Komplexität der Demenzdiagnostik und -therapie ist die GIA nicht ausreichend geeignet, da eine Demenzdiagnostik nur eingeschränkt möglich ist. Die GIA dient lediglich einer grundsätzlichen Fallvorabklärung mit der Hausärztin bzw. dem Hausarzt. Deswegen sieht die GIA lediglich Gesprächsleistungen von etwa 30 Minuten und keine darüberhinausgehenden Therapiemöglichkeiten vor.
Die Zuweisung in die GIA ist nur durch Vertragsärztinnen und -ärzte möglich und die Therapie soll auch nur dort geschehen. Deswegen liegt der Versorgungsauftrag auch während der Therapie weiterhin bei den Niedergelassenen für die geriatrische ambulante Versorgung.
Geriatrische Tagesklinik
In einer geriatrischen Tagesklinik können die weiterführenden diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen für geriatrische Patientinnen und Patienten, die nicht einer 24-Stunden-Pflege bzw. ärztlichen Präsenz bedürfen und einen nachgewiesenen Behandlungsbedarf haben, der ambulant nicht gewährleistet werden kann, grundsätzlich angeboten werden (siehe hierzu § 39 f. SGB V). Grundlage für die Abrechnung ist jedoch ein entsprechender Versorgungsauftrag, der einer Beantragung und Genehmigung durch den Krankenhaus-Planungsausschuss bedarf. Die geriatrische Tagesklinik bietet eine umfassende medizinische Diagnostik und Therapie einschließlich Medikamenteneinstellung und -verabreichung mit besonderem Hinblick auf die Arzneimitteltherapiesicherheit, physikalische Therapie, Krankengymnastik, Ergotherapie, Sprachtherapie, Schluckdiagnostik und -therapie, neuropsychologische Untersuchungen, Hirnleistungstraining, psychologische Gespräche, Abklärung der häuslichen Versorgungssituation durch den Sozialdienst, aktivierend-therapeutische Pflege, Einzel- und Gruppentherapie, Angehörigenberatung und Hilfsmittelversorgung.
Die Vergütung ist bei vorliegendem Genehmigungsauftrag mit den Kostenträgern jährlich zu verhandeln. Die Erfahrungen zeigen, dass die notwendigen Leistungen durch die Kostenträger nicht kostendeckend finanziert werden, da in den Verhandlungen wiederkehrend auf Durchschnittspreise zurückgegriffen wird, die dem Niveau eines Maximalversorgers nicht genügen. In Vorgesprächen zu der möglichen Etablierung einer geriatrischen Tagesklinik wurde im Hinblick auf die Zustimmung durch den Krankenhaus-Planungsausschuss eine zurückhaltende Einschätzung gegeben; seitens der Kostenträger wurde eine überwiegend ablehnende Haltung signalisiert.
Zu 2.:
Die seit der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 7. März 2023 stattgefundenen Gespräche zwischen der Verwaltung und dem SKBS haben zu einer Prüfung verschiedener Umsetzungsmöglichkeiten geführt (siehe oben). Der Sicherstellungsauftrag wird weiterhin primär im vertragsärztlichen Bereich gesehen. Aufgrund der insgesamt genannten Argumente ist kein Antrag im Zulassungsausschuss der Kassenärztlichen Vereinigung gestellt worden.
Zu 3.:
Die Etablierung einer GIA ist aus wirtschaftlichen bzw. personellen Gründen derzeit nicht realisierbar. Zur Gründung einer geriatrischen Tagesklinik müsste zunächst die stationäre Leistungserbringung in der Geriatrie durch Akquise von zusätzlichem Pflegepersonal stabilisiert werden; dies wird jedoch auch im Geschäftsjahr 2024 voraussichtlich nicht der Fall sein. Darüber hinaus wäre eine kostendecke Finanzierung durch die Kostenträger sicherzustellen.
