Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 23-21932-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Zu der Anfrage der Fraktion BIBS vom 17.08.2023 (23-21932) nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Zu Frage 1:

 

Die Dokumentations- und Aufbewahrungsfristen im Jugendamt sind bereits seit sehr langer Zeit überschritten, so dass zu dieser Anfrage keine Informationen durch FB 51 beigesteuert werden können. Inwieweit die Zuständigkeit beim damaligen Jugendamt lag ist zudem fragwürdig, da auch das seinerzeitige Landesjugendamt operative Aufgaben auf der Basis des damals geltenden Jugendwohlfahrtsgesetzes wahrgenommen haben könnte.

Dem Gesundheitsamt liegen ebenfalls keine Daten zur Anzahl der entsendeten Braunschweiger Kinder und Jugendlichen von 1950 bis in die 90er Jahre vor. Die (ärztlichen) Untersuchungsunterlagen werden im Gesundheitsamt in der Regel nach spätestes 10 Jahren vernichtet bzw. in Einzelfällen bei besonderer Relevanz an das Stadtarchiv übergeben. Eine Datenbankabfrage beim Stadtarchiv hat die beigefügten zwei Ergebnisse erzielt.

 

Zu Frage 2:

 

Eine systematische Aufarbeitung der Verschickung von Braunschweiger Kindern findet durch die Stadt Braunschweig (bisher) nicht statt.

 

Zu Frage 3:

 

Erkenntnisse liegen aus den o. g. Gründen nicht vor.
 

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Anlagen

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